Absatzförderung land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Unternehmen bei Vorhaben, die den Absatz von land-, fisch- und ernährungswirtschaftlichen Erzeugnissen und Qualitätsprodukten erhöhen.
Für folgende Maßnahmen kann eine Förderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses beantragt werden:
  • Teilnahme an Messen und Ausstellungen,
  • Teilnahme an Warenbörsen und Hausmessen,
  • Verkaufsförderaktionen in Form von mit einem Partner des Lebensmittel-Einzelhandels abgestimmten „Mecklenburg-Vorpommern-Wochen”,
  • Seminare,
  • Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen, die einen Anreiz zur Verbesserung und Spezifizierung der Qualität land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse darstellen,
  • Akquise, Vorbereitung und Präsentation eines Gemeinschaftsstandes Mecklenburg-Vorpommern auf Fachmessen sowie
  • Akquise, Vorbereitung und Durchführung einer Delegationsreise der Land- und Ernährungswirtschaft.
Antragsberechtigt sind abhängig von dem Vorhaben
  • kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen, Fischereiunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen der Ernährungswirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern sowie
  • Erzeugergemeinschaften und Erzeugerzusammenschlüsse, Vereine und Verbände.

Dem Vorhaben muss ein konkretes Projekt zugrunde liegen (das gilt nicht für die Teilnahme an Messen).
Wenn mehrere Partnerinnen/Partner an einem Projekt beteiligt sind, muss die Zusammenarbeit durch eine schriftliche Erklärung dokumentiert werden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt:

  • bei Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Warenbörsen für kleine Unternehmen bis zu 70 Prozent und für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 6.000 pro Maßnahme für maximal 3 Maßnahmen jährlich,
  • für Verkaufsförderaktionen und Seminare bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und
  • für Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie Akquise, Vorbereitung und Präsentation eines Gemeinschaftsstandes oder einer Delegationsreise bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen mindestens 1.000 € betragen.
Der Antrag muss mindestens 4 Wochen vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) eingereicht werden.

Gesetzliche Grundlage für die Förderung ist die „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse“, veröffentlicht im Amtsblatt M-V Nr. 9 vom 01.03.2021.

2021-03-09

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