Unterstützung für polnische Berufspendler erneut verlängert

Die Landesregierung in M-V unterstützt auch weiterhin polnische Tagespendler und Wochenpendler, die ihren Hauptwohnsitz nicht Deutschland haben.

Dafür wird die Richtlinie zum „Pendler-Zuschuss“ bis zum 31. März 2021 verlängert.

„Wir haben weiterhin eine angespannte Corona-Situation diesseits und jenseits der Grenze. Das stellt auch viele Unternehmen vor große Herausforderungen, die hiesige Wertschöpfung aufrecht zu erhalten, insbesondere aus dem verarbeitenden Gewerbe, der Landwirtschaft, dem Baugewerbe und dem Gesundheitssektor. Wir müssen das grenzüberschreitende Pendeln von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eindämmen, um so Kontakte zu reduzieren und gleichzeitig die hochprofessionelle Arbeit der Pendlerinnen und Pendler in unseren Unternehmen weiter ermöglichen. Die Unterstützung von Berufspendlern reduziert Kontakte und hilft unmittelbar auch unserer Volkswirtschaft. Deshalb wird der Pendler-Zuschuss bis Ende März verlängert“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph.

Ziel: Arbeitsfähigkeit der Betriebe sichern

Ende März vergangenen Jahres ist der Pendler-Zuschuss erstmals aufgelegt worden. Seitdem sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) insgesamt 547 Anträge (zuzüglich 228 Verlängerungsanträge) auf Bewilligung des Pendler-Zuschusses für 4.323 Pendler und 315 Angehörige eingegangen. Dies entspricht einem beantragten Mittelvolumen in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro. Insgesamt stehen bislang fünf Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. „Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit der Betriebe zu sichern und zugleich den polnischen Berufspendlern einen finanziellen Ausgleich für ihren erhöhten Aufwand zu gewähren. Ich danke insbesondere dem LAGuS für dessen ausgezeichnete Arbeit“, sagte Rudolph.

Übersicht Zuschüsse

Der Zuschuss kann für folgende Personen beantragt werden:

  • Tagespendler aus Polen:
    Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Polen, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte in der Zeit bis 31. März 2021 tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht täglich zwischen ihrem Hauptwohnsitz in Polen und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) pendeln können. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Tagespendler aus Polen 65 Euro pro Kalendertag des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Angehörige von Tagespendlern aus Polen:
    Ehegatten und Lebenspartner der Tagespendler aus Polen sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss beträgt für Familienangehörige von Tagespendlern aus Polen je Angehörigem 20 Euro pro Kalendertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Wochenpendler
    Beschäftigte mit Hauptwohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die in einer in Mecklenburg-Vorpommern angesiedelten Arbeitsstätte tatsächlich beschäftigt sind und infolge von durch die Corona-Pandemie bedingten Einreisebeschränkungen und Quarantäneregelungen nicht wöchentlich zwischen ihrem Hauptwohnsitz und der Arbeitsstätte in Mecklenburg-Vorpommern pendeln können. Der Zuschuss beträgt für Wochenpendler 65 Euro für Samstage, Sonntage und Feiertage des Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.
  • Angehörige von Wochenpendlern
    Ehegatten und Lebenspartner der Wochenpendler sowie deren Kinder, die sich in Begleitung der Pendler in Mecklenburg-Vorpommern aufhalten. Der Zuschuss bei Familienangehörigen von Wochenpendlern je Angehörigem 20 Euro je Samstag, Sonntag und Feiertag des begleitenden Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Förderung ist befristet für den Zeitraum vom 1. Februar 2021 bis zum 31. März 2021 weiter möglich. Der maximale Förderzeitraum je Tagespendler und deren Angehörigen beträgt 59 Kalendertage; der maximale Förderzeitraum je Wochenpendler und deren Angehörigen beträgt 16 Kalendertage.

Die Anträge sind beim Landesamt für Gesundheit und Soziales abrufbar:
www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit (WM)

Hinweise:

Es ist davon auszugehen, dass auch wieder eine Bescheinigung für Grenzpendler mit der Bestätigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin notwendig sein wird.
Das nachfolgende Muster für eine Pendler-Bescheinigung hatte die Bundespolizei im April 2020 veröffentlicht.

Weitergehende Informationen zum Thema findet man auch auf der folgenden Internetseite des LAGuS:
www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Pendler-Zuschuss

2021-02-01

Print Friendly, PDF & Email