In ihrer Regierungserklärung erläuterte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am 21.01.2021 vor dem Schweriner Landtag die aktuelle Corona-Lage im Land.
Sie sprach über den Grund für die geplanten schnelleren Neuregelungen, den Stand der Impfungen, die Verlängerung und Verschärfung von Maßnahmen und warb bei den Menschen weiter um Geduld und Vertrauen bei der gemeinsamen Bekämpfung der Pandemie.
Warum die Neuregelungen?
Die Ministerpräsidentin verwies darauf, dass die Schutzmaßnahmen zwar wirkten, aber die Zahlen noch nicht so weit abgesunken sind, wie es wünschenswert sei. Schwesig: Die Infektionszahlen sind immer noch hoch, aber unsere Schutzmaßnahmen wirken. Die Inzidenz ist deutschlandweit in den vergangenen Tagen von 151 auf 119 gesunken.
Bezogen auf die Situation im Land sagte sie: Wir halten uns gut, aber die Zahlen bei uns sind viel höher als in der ersten Welle. Drei Landkreise haben im Land Inzidenzzahlen von mehr als 150. Die Welle drückt weiter massiv in unser Land hinein. Deshalb müssen wir weiter achtsam sein und eine Inzidenz von unter 50 anstreben
, so Schwesig. Sie verwies zudem auf die Mutation des Virus, die sich in Großbritannien stark verbreitet habe.
Der Stand der Impfungen
Mecklenburg-Vorpommern sei bei den Impfungen am weitesten von allen Ländern in Deutschland. Schwesig: Impfen hilft am meisten, Ich bin froh darüber, dass die Bereitschaft dazu im Land hoch ist und vertraue darauf, dass wir damit aus der Pandemie kommen. Das ist der sicherste Weg, der viele Erkrankungen und Tote verhindert.
Sie selbst habe beim Besuch des Impfzentrums in Ludwigslust erlebt, wie groß die Erleichterung gerade vieler älterer Menschen sei, dass man sich so vor der Krankheit schützen könne. Das Land habe zwar Reserven für die zweiten Impfungen gebildet, allerdings gebe es insgesamt nicht genügend Impfstoff. Deshalb habe sie sich in den Gesprächen mit dem Bund dafür eingesetzt, dass so schnell wie möglich sicher und verlässlich mehr Impfdosen für das Land beschafft werden könnten, so Schwesig.
Wir sind noch lange nicht über dem Berg. Deshalb greifen wir das Corona-Virus von zwei Seiten an: impfen und schützen. Wir impfen mit aller Kraft. Wir müssen weiterhin Abstand halten, Maske tragen und unsere Kontakte einschränken. Das ist der beste Schutz vor dem Virus
, führte sie weiter aus.
Verlängerung und Verschärfung von Maßnahmen
Des weiteren gab die Ministerpräsidentin vor dem Landtag Auskunft über den Beschluss der Regierungschefinnen und -chefs von Bund und Ländern, die Schutzmaßnahmen bis zum 14. Februar zu verlängern und an einigen Stellen zu verschärfen.
- Masken
Die Ministerpräsidentin verwies darauf, dass Alltagsmasken in einigen Bereichen künftig nicht mehr reichten. Die neue Regelung schreibe beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln medizinische Masken vor, einfache OP-Masken, die man im Handel zu fairen Preisen erwerben könne. Für Risikopatienten seien FFP2-Masken die bessere Variante. Die Landesregierung verfüge über einen Bestand von 2,6 Millionen FFP2-Masken und habe 5 Millionen weitere bestellt. Sie sei bereit, diese Masken der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. - Schulen und Kitas
Die Diskussion über die Situation in den Schulen und Kitas sei sehr intensiv geführt worden.Wir müssen wegen der Mutation hier weiter vorsichtig sein
, so Schwesig. Weitere Verschärfungen seien jedoch weder nötig noch sinnvoll. Es bleibe daher bei der bisherigen Regelung, dass für die Klassen ab 7 der Distanzunterricht gelte und für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Präsenzpflicht aufgehoben sei. Für Abschlussklassen sei es richtig, Präsenzunterricht zu ermöglichen, um sich ordentlich auf Prüfungen vorbereiten zu können. Nur in den Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 150 werde auf Notfallbetreuung umgestellt. Auch die bisherigen Regelungen für die Kitas würden weiter gelten.Wir werden weiter schauen, wie die lokale Infektionslage ist und nur da, wo es nötig ist, weitere Einschränkungen machen, so Schwesig. Wir werden diesen Weg zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen weitergehen.
- Wirtschaft und Berufsleben
In Zukunft solle noch stärker auf das Home Office gesetzt werden, wenngleich sich viele Tätigkeiten in der Industrie und im Handwerk nicht dorthin verlagern ließen. Der Bundesarbeitsminister werde deshalb eine Verordnung erlassen, die Arbeitgeber dazu verpflichte, überall Home Office zu ermöglichen, wo es geht. Auch die Arbeitgeber müssten dazu beitragen, persönliche Kontakte zwischen Menschen zu verringern.
Zur Unterstützung der Wirtschaft in der Krisenzeit sagte Schwesig:Das Tempo des Bundes bei den Wirtschaftshilfen reicht uns nicht. Mit unseren Landesprogramm greifen wir dort unter die Arme, wo die Bundesförderung nicht oder noch nicht ankommt. Wir prüfen auch, ob das Land in Vorkasse gehen kann, wo der Bund mit seinen Unterstützungsleistungen nicht schnell genug ist.
Geduld und Vertrauen
Abschließend warb die Ministerpräsidentin in ihrer Regierungserklärung um Geduld und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern: “Nach fast einem Jahr harter Anstrengungen sind wir an einem kritischen Punkt angekommen. Viele Menschen leiden unter den Maßnahmen und Einschränkungen. Aber ich bin tief davon überzeugt, dass es richtig ist, nicht aufzugeben, sondern weiter zusammenzuhalten, die schwere Zeit gemeinsam durchzustehen und sich an die Regeln zu halten, um sich selbst und andere zu schützen. Von Woche zu Woche werden wir mehr Impfschutz haben, dann kommt der Frühling und wir sind wieder mehr draußen. Wir werden die Corona-Krise gemeinsam meistern. Bis dahin brauchen wir Geduld und Vertrauen.
“
Im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V Nr. 6/2021 vom 05.02.2021 wurde veröffentlicht:
- Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Einrichtungen, Angeboten, Diensten und Leistungen der Rechtskreise SGB IX, SGB XI und SGB XII (Vierte Pflege und Soziales Corona-VO
- Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 (Vierte Änderungsverordnung der Corona-Kindertagesförderungsverordnung – 4. Corona-KiföVO ÄndVO M-V)
- Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V
Im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V Nr. 5/2021 vom 29.01.2021 gab es Berichtigungen (zum GVOBl. M-V
Nr. 4, dort S. 53 und S. 58) zur:
- Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V und zur Änderung der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung GVOBl. M-V
Zur Umsetzung der geplanten Neuregelungen gab es wieder diverse gesetzliche Änderungen, die im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V Nr. 4/2021 vom 22.01.2021 veröffentlicht wurden:
- Sechste Verordnung zur Änderung der Schul-Corona-Verordnung (konsolidierte Fassung)
- Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 (Dritte Änderungsverordnung der Corona-Kindertagesförderungsverordnung – 3. Corona-KiföVO ÄndVO M-V, konsolidierte Fassung)
- Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-LVO M-V (konsolidierte Fassung) und zur Änderung der 2. SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung (konsolidierte Fassung)
- Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Einrichtungen, Angeboten, Diensten und Leistungen der Rechtskreise SGB IX, SGB XI und SGB XII (Dritte Pflege und Soziales Corona-VO M-V-Änderungsverordnung, konsolidierte Fassung)
2021-01-22 (zuletzt aktualisiert am 22.02.2021)