Grafik Ralph Schipke

MV jetzt landesweit Risikogebiet: Kabinett verschärft Corona-Regeln

Vor dem Hintergrund, dass Mecklenburg-Vorpommern jetzt auch landesweit Risikogebiet ist, hat das Kabinett am 08.12. Verschärfungen der Corona-Regeln beschlossen. 

Wir hatten in den letzten 7 Tagen 835 Neuinfektionen in Mecklenburg-Vorpommern. In der Woche davor waren es 751, in der vorletzten Woche 780“, erläuterte Ministerpräsidentin Schwesig nach der Kabinettsitzung.

Es seien vor allem die Kreise von hohen Zahlen betroffen, die an andere, noch stärker betroffene Regionen angrenzten, führte Schwesig weiter aus: Das gilt vor allem für Vorpommern-Greifswald mit seiner Außengrenze nach Polen, aber auch für Kreise, die an andere Bundesländer angrenzen, wie die Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim. Umgekehrt sind die Zahlen in den Kreisen niedrig, die nur an die Ostsee angrenzen, nämlich in Vorpommern-Rügen, im Landkreis und der Hansestadt Rostock.

Die zweite Welle drücke also von außen in das Land hinein.
Schwesig weiter: “Wir alle können einen Beitrag dazu leisten, dass die Zahlen nicht weiter hochgehen, indem wir Kontakte reduzieren und auf nicht zwingend erforderliche Besuche verzichten, insbesondere auf Fahrten in noch stärker betroffene Regionen. Die Regierungschefin betonte in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich: Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht erlaubt. Und private Besuche dürfen nur innerhalb der Kernfamilie und unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen stattfinden.
Umgekehrt gelte, dass es momentan nicht möglich sei und mit erhöhter Gefahr verbunden wäre, zum Einkaufen oder Tanken nach Polen zu fahren. Gerade die deutsch-polnische Grenzregion sei hart betroffen. Polen hat sehr hohe Zahlen und ich bitte darum, nicht dazu beizutragen, dass wir auf diese Weise das Virus noch stärker in das Land holen.

Das Kabinett beschloss zusätzlich zu den bis 20. Dezember geltenden Maßnahmen folgende Verschärfungen:
  • Es gibt eine Mund-Nasenschutz-Pflicht an besonders belebten öffentlichen Orten. Diese Orte, zum Beispiel eine Fußgängerzone oder ein besonders belebter Platz, müssen jetzt von den Kreisen und kreisfreien Städten festgelegt werden.
  • Der Ausschank alkoholischer Getränke wird verboten. Es soll beispielsweise nicht mehr möglich sein, dass ein Laden Glühwein außer Haus verkauft und sich dann vor der Tür eine Traube von Menschen bildet.
  • Bei Besuchen in Alten- und Pflegeheimen darf höchstens eine Besucherin oder ein Besucher pro Tag je Bewohnerin oder Bewohner die Einrichtung betreten.
  • Außerdem sollen die Kontrollen verschärft werden.

Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe ergänzte, dass es den Ämtern und amtsfreien Gemeinden in ihren lokal abgrenzbaren Gebieten möglich sei, bei mehr als 200 Neuinfektionen in 7 Tagen weitergehende Maßnahmen, wie Ausgangs­beschränkungen oder ein Ausgangsverbot zu erlassen.

Die Corona-Regelungen würden von umfassenden Kontrollen der Landespolizei mit verstärktem Personaleinsatz begleitet – insbesondere an den Samstagen vor Weihnachten und den Werktagen vor Heiligabend, erläuterte der Minister für Inneres und Europa Torsten Renz.

Die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bettina Martin führte zum Ablauf der ersten Januarwoche 2021 in der Schule aus: Für die Klassen 1 bis 6 findet vom 4. bis 8. Januar Präsenzunterricht statt. Ab der Jahrgangsstufe 7 wird in dieser Zeit Distanzunterricht erteilt. Diese Maßnahme diene dem verstärkten Infektionsschutz der Lehrkräfte sowie der Schülerinnen und Schüler in der Zeit direkt nach den Weihnachstsferien.

Der nächste MV-Gipfel findet am 15.12.2020 statt.

Quelle: Pressemitteilung Staatskanzlei

2020-12-09

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