Ralph Schipke

Lohnsteuer: BMF veröffentlich Anwendungsschreiben zum Thema Elektromobilität

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein neues Schreiben über die Anwendung der einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Vorschriften des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität – mit einem Fokus unter anderem auf Firmenwagen und die dienstliche Nutzung privater Fahrzeuge – veröffentlicht.

Das Schreiben erläutert insbesondere die Anwendung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 46 EStG und der Pauschalisierungsmöglichkeit nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG.

  • Nach einem einführenden Überblick über die Regelungen (Rz. 1 bis 4) wird in dem Anwendungsschreiben unter anderem auch erläutert, was Elektrofahrzeuge oder Hybridfahrzeuge im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 zweiter Halbsatz EStG sind (Rz. 6 bis 14).
  • Das Anwendungsschreiben gibt außerdem Informationen über die steuerliche Behandlung einer unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung an den Arbeitnehmer (Rz. 18 bis 21) sowie zu den vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten (Rz. 22 bis 26).
  • Die Pauschalisierungsmöglichkeit der Lohnsteuer nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG wird für die unentgeltliche oder verbilligte Übereignung der Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse des Arbeitgebers zur Ladevorrichtung dargestellt (Rz. 27 bis 31).
  • Ergänzend finden sich Erläuterungen über die steuerliche Behandlung von Reisekosten, wenn ein Arbeitnehmer sein privates Elektrofahrzeug oder Hybridelektrofahrzeug für Dienstfahrten nutzt (Rz. 32 und 33), über die Zusätzlichkeitsvoraussetzung (Rz. 34) und die Aufzeichnung der steuerlichen Vorteile bzw. der Pauschalisierung im Lohnkonto (Rz. 35 und 36).

Das BMF-Schreiben ersetzt die Anwendungsschreiben vom 14.12.2016 und vom 26. Oktober 2017 und ist – vorbehaltlich der Randnummern 23 und 24 – für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2030 anzuwenden.

Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität

2020-11-20

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