Ralph Schipke

Coronahilfe für die Veranstaltungswirtschaft

Zu den besonders von der Coronapandemie und den Maßnahmen zu ihrer Eindämmung betroffenen Branchen zählt die Veranstaltungswirtschaft mit Festen, Märkten, unterschiedlichen Kulturevents und Konzerten.

Die Durchführbarkeit von Veranstaltungen ist abhängig vom Pandemiegeschehen, das von großer Dynamik gekennzeichnet ist. Deshalb benötigt die Veranstaltungswirtschaft neben der Unterstützung für die Finanzierung ihrer laufenden Ausgaben wie Überbrückungshilfe, rückzahlbare Corona-Liquiditätshilfe), zusätzliche Unterstützung für die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs.

Im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms für Wirtschaft und Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern wird das Unterstützungsprogramm für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft nunmehr Hilfen ermöglichen, damit Planungen für Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung nicht zum Erliegen kommen und Veranstaltungen auch unter Pandemiebedingungen sicher und wirtschaftlich durchgeführt werden können.

Folgende Hilfen können beantragt werden:

Programmteil 1:  Hilfen zur Absicherung von Traditionsveranstaltungen und von Musikfestivals mit überregionaler Bedeutung 
Programmteil 2:Hilfen für die Anschaffung von technischer Ausstattung zur Verbesserung des Infektionsschutzes auf Veranstaltungen
Programmteil 3:Hilfen für den Neustart von Livespielstätten
Programmteil 4:Hilfen für Freilufttheater mit überregionaler Bedeutung
Außerdem können kommerzielle Betreiberinnen und Betreiber von Freilufttheatern in Mecklenburg-Vorpommern im Einzelfall Unterstützung für den Spielbetrieb 2021 erhalten.

Das gilt für Freilufttheater mit besonderer wirtschaftlicher Bedeutung für das Land Mecklenburg-Vorpommern, die fest und ortsgebunden sind, eine Kapazität von mindestens 1.200 Sitzplätzen haben und im Jahr 2019 mindestens 20.000 Besucher hatten.
Gegenstand können sein die veranstaltungsbedingten Sachausgaben der Betreiberin/des Betreibers für die Konzeption, Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen bis einschließlich 30. September 2021 sowie Investitionen in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Im Übrigen kann eine Unterstützung in Form einer Vorfinanzierung von veranstaltungsbedingten Sachausgaben erfolgen. Unterstützt wird im Einzelfall auf Antrag. Anträge sind formlos vor Vorhabensbeginn zu stellen. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

Bewilligungsstelle für Hilfen für den Bereich der Veranstaltungswirtschaft ist das Landesförderinstitut. Antragsunterlagen und Informationen werden kurzfristig auf der Homepage des Landesförderinstituts bereitgestellt.
Weitere Informationen und Antragsdokumente sind hier zu abrufbar.
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