Unterstützungspauschale für polnische Berufspendler neu aufgelegt

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern reagiert auf die Einstufung des Robert-Koch-Institutes zur Corona-Lage in Polen.

Ab Samstag gilt ganz Polen als Risikogebiet. Die Landesregierung legt das Unterstützungsprogramm für Unternehmen und medizinische Einrichtungen, die polnische und andere ausländische Berufspendler beschäftigen, mit einem Zuschuss für die Mehraufwendungen für die Unterbringung und Verpflegung erneut auf.
Anträge können durch die Unternehmen gestellt werden.

Von Ende März 2020 bis Ende Juni 2020 erhielten Berufspendler eine Zahlung in Höhe von 65 Euro pro Tag, wenn sie jetzt in Mecklenburg-Vorpommern geblieben sind. Hinzu kamen 20 Euro täglich für Familienmitglieder der Beschäftigten, die sich für die Dauer der Quarantäneregelungen ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufgehalten haben. Damit sollte der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für die vorübergehende Unterbringung in der Nähe der Arbeitsstätte ausgeglichen werden.
Wochenpendler erhielten eine Zahlung in Höhe von 65 Euro für Samstage, Sonntage und Feiertage, wenn sie in Mecklenburg-Vorpommern geblieben sind. Weitere 20 Euro kamen für Familienmitglieder hinzu, wenn sich diese ebenfalls in Mecklenburg-Vorpommern aufgehalten haben.

Es ist davon auszugehen, dass die Konditionen im jetzt wieder aufgelegten Unterstützungsprogramm die gleichen sein werden.

„Das Landesprogramm war der richtige Ansatz. Keine Werkbank musste stillstehen, weil Arbeitnehmer nicht ihren Arbeitsplatz erreichen konnten.
Wertschöpfung im Land wurde gesichert, die medizinische Versorgung blieb stabil. Hier setzen wir jetzt erneut an“, erklärten der parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann und Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Stefan Rudolph gemeinsam in Schwerin.

Die Antragsunterlagen sollen bereits heute (23.10.2020) im Laufe des Tages auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) eingestellt werden.
Die häufigsten Fragen werden auf deutsch und polnisch auf der Seite der Landesregierung zur Metropolregion Stettin (www.metropolregion-stettin.de) beantwortet.

Quelle: u. a. Pressemitteilung Staatskanzlei M-V

Hinweis:

Es ist davon auszugehen, dass auch wieder eine Bescheinigung für Grenzpendler mit der Bestätigung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin notwendig sein wird.
Das nachfolgende Muster für eine Pendler-Bescheinigung hatte die Bundespolizei im April 2020 veröffentlicht.

2020-10-23

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