In der Kabinettsklausur der Landesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern von Kommunen, Wirtschaft, Gewerkschaft und Sozialverbänden ist am 21. September 2020 ein gemeinsames 10-Punkte-Programm beschlossen worden. Es soll dabei helfen, dass Mecklenburg-Vorpommern auch im Herbst und Winter gut durch die Corona-Krise kommt.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig verwies darauf, dass das Land nach wie vor die geringste Zahl an Infizierten in Deutschland hat. Allerdings sei auch in Mecklenburg-Vorpommern die Zahl der Neuinfektionen angestiegen. Im Herbst und Winter verlagere sich das gesellschaftliche Leben von draußen nach drinnen. Deshalb gelte es, achtsam zu bleiben. „Wir müssen weiter durchhalten, um gut durch den Herbst und den Winter zu kommen“, so Schwesig.
In der Gemeinsamen Erklärung wird das 10-Punkte-Programm erläutert, das zum Ziel hat, das Risiko steigender Infektionszahlen in MV vor allem in der Herbst- und Winterzeit zu minimieren.
Im Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit in MV geht es um die Maßnahmen des Bundes zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von Unternehmen bzw. auf die geplanten Maßnahmen des Landes, die greifen sollen, wenn die Bundesmaßnahmen sich als nicht ausreichend erweisen sollten. Geplant ist u. a.:
- die Anhebung der Förderhöhe bei besonders hohem Umsatzrückgang
- die Erweiterung der erstattungsfähigen Fixkosten
- ein Unterstützungsprogramm im Bereich der Veranstaltungswirtschaft
- die Neuauflage der Corona-Liquiditätshilfen
- die Weiterentwicklung des Programms „NeustartPrämie“
Lockerungen oder Verschärfungen der Corona-Regeln wurden auf diesem MV-Gipfel nicht beschlossen.
Der nächste MV-Gipfel findet am 20. Oktober 2020 statt.
Gesetzliche Änderungen
Im Folgenden noch Hinweise auf bisher veröffentlichte Gesetze und Verordnungen in M-V, die aufgrund der Lageentwicklung aktualisiert wurden.
Veröffentlicht wurde die Allgemeinverfügung über die Gewährung von Befreiungen nach der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung vom 11.10.2020 (private Ein- und Rückreisen).
Zuletzt mit Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 59/2020, Nr. 60/2020, Nr.61/2020, Nr. 62/2020, 63/2020 sowie 64/2020 wurden geändert bzw. veröffentlicht:
- die Corona-Lockerungs-LVO MV vom 07.07.2020 (konsolidierte Fassung, Stand: 13.10.2020, enthält die zugehörigen 43 Anlagen, auf die in der Sechsten Verordnung zur Anpassung der Anlagen der Corona-Lockerungs-LVO MV Bezug genommen wird
- Sechste Verordnung zur Anpassung der Anlagen der Corona-Lockerungs-LVO MV
- Verordnung der Landesregierung zur neunten Änderung der Quarantäneverordnung
- Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV und zur Änderung der Quarantäneverordnung
- Vierte Pflege und Soziales Corona VO-Änderungsverordnung (konsolidierte Fassung der VO, Stand: 18.09.2020)
- die Pflege und Soziales Corona VO, vom 09.05.2020 (konsolidierte Fassung, Stand: 18.09.2020)
- die Verordnung zur Corona bedingten Regelung der Besuchs-, Betretens- und Leistungsbeschränkungen in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit denen ein Vertrag der Kostenträger nach § 111 oder § 111a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch besteht (Reha-VO) vom 13.08.2020, (konsolidierte Fassung, Stand: 14.10.2020)
Quelle: Landesregierung M-V
2020-09-28 (aktualisiert 19.10.2020)