In der Kabinettsklausur der Landesregierung M-V ist am 25. August über weitere Lockerungen von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie im MV-Plan entschieden worden.
Folgende Änderungen wurden beschlossen:
- Öffnung für den Tagestourismus: Der Tagestourismus ohne gebuchte Übernachtung ist ab dem 4. September in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich. Dies gilt nicht für die Einreise aus Risikogebieten.
- Besuche innerhalb der Familie oder des Freundeskreises: Ab dem 4. September sind wieder alle Privatbesuche möglich, also auch für Freunde oder entfernte Verwandte. Das Einreiseverbot bleibt nur für Risikogebiete bestehen.
- Zugleich ist die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern aus anderen Bundesländern an Wettkämpfen wieder möglich. Auch Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen wieder einreisen.
- Die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und der kommunalen Ebene haben sich darauf verständigt, dass ab 1. Oktober Herbstmärkte und andere Märkte wieder stattfinden können. Voraussetzung ist, dass das aktuelle Infektionsgeschehen dies zulässt und ein von den jeweiligen Gesundheitsämtern genehmigtes Schutz- und Hygienekonzept vorliegt.
- Clubs und Diskotheken können als Schankwirtschaften unter entsprechenden Auflagen öffnen. Tanzveranstaltungen bleiben verboten. Andere Veranstaltungen, wie Lesungen und Musikaufführungen, sind nach Anzeige beim Gesundheitsamt und unter den geltenden Auflagen zulässig.
- Für Kinos, Theater etc. wird ein “Optionsmodell” eingeführt: Die Veranstaltungen können wie bisher mit einem Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Sitzen ohne Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung durchgeführt werden oder den Abstand auf einen Sitz verringern: In diesem Fall ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Eingang ist darauf hinzuweisen, welche Regelung gilt.
Weitere Maßnahmen:
- Einzelhandel startet Kampagne
Der Einzelhandel startet mit Unterstützung der Landesregierung die Kampagne “Einkaufen mit Herz”. Diese wirbt bei den Bürgerinnen und Bürgern dafür, den Einzelhandel vor Ort zu unterstützen und so die pandemiebedingten Belastungen für die Geschäfte zu verringern. - Wirtschaftshilfen und Winterhilfsprogramm
Ziel der Landesregierung ist es auch weiterhin, die Unternehmen und die Beschäftigten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise im Land zu unterstützen
Der Winter stellt viele Unternehmen im Land vor noch größere Herausforderungen. Deshalb setzt sich die Landesregierung beim Bund für die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes und der Überbrückungshilfen ein.
Ergänzend zu den Hilfen des Bundes soll bis zum nächsten MV-Gipfel am 22. September ein branchenübergreifendes Landesprogramm “Stabilisierungshilfe KMU MV” entwickelt werden.
Weitere Dokumente zum Corona-Gipfel am 25.08.2020
“MV macht den nächsten Schritt”
(Gemeinsame Erklärung der Landesregierung, der Landrätin und Landräte und Oberbürgermeister. des Städte- und Gemeindetages, des Landkreistages, des DGB-Nord, der Vereinigung der Unternehmensverbände, der Handwerks– und Industrie- und Handelskammern und der Liga der Wohlfahrtsverbände Mecklenburg-Vorpommern am 25.08.2020)
Quelle: Landesregierung M-V
Ergänzende Hinweise auf wichtige gesetzliche Aktualisierungen
Im Folgenden Hinweise auf bisher veröffentlichte Gesetze und Verordnungen in M-V, die aufgrund der Lageentwicklung aktualisiert wurden.
Zuletzt mit Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 57/2020 vom 3. September 2020 wurden geändert:
- die Verordnung der Landesregierung zur weiteren schrittweisen Lockerung der coronabedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Mecklenburg-Vorpommern (Verordnung der Landesregierung zur Corona-Lockerungs-LVO MV, konsolidierte Fassung mit aktuellen Änderungen, Stand: 1. September 2020).
Zur Verordnung gehören 43 Anlagen, die sich speziell auf alle Bereiche des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft beziehen und konkrete Erläuterungen zu vorgeschriebenen Maßnahmen und Auflagen enthalten. - die Verordnung der Landesregierung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung – SARS-CoV-2-QuarV, konsolidierte Fassung mit aktuellen Änderungen, Stand: 1. September 2020).
Aktualisiert wurde zudem der Bußgeldkatalog bei Ordnungswidrigkeiten gegen die Corona-Lockerungs-LVO MV und die Quarantäneverordnung (Stand: 13. August 2020)
Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 44/2020 wurden folgende Verordnungen veröffentlicht:
- Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung der Besuchs-, Betretens- und Leistungsbeschränkungen in stationären Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation, mit denen ein Vertrag der Kostenträger nach § 111 oder § 111a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch besteht (Reha-VO), ändert VO vom 20. Mai 2020
Neu: Änderungen Stand 13.08.2010 , konsolidierte Fassung - Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit sowie der Förderung der Erziehung in der Familie zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 (4. Corona-JugVO ÄndVO M-V), Ändert VO vom 9. Mai 2020
Neu: Änderungen Stand 07.07.2020, konsolidierte Fassung - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 (Zweite Änderungsverordnung der Corona-Kindertagesförderungsverordnung – 2. Corona-KiföVO ÄndVO M-V), ändert VO vom 9. Mai 2020
Neu: Änderungen Stand 30.07.2020, konsolidierte Fassung
Aktualisiert wurde weiterhin die Tabellenübersicht der einzelnen Maßnahmen in M-V (MV-Plan 2.0, Stand: 07.08.2020, wird in den kommenden Tagen angepasst mit Stand 25.08.2020)
Veröffentlicht wurde ein Informationsblatt mit Hinweisen zu Quarantänemaßnahmen in M-V, Stand: 17.08.2020
2020-09-07