Rückbürgschaften des Bundes und der Länder

Zur Bewältigung der Corona-Krise wurden die Rückbürgschaften nach der „Bundesregelung Bürgschaften 2020“ erweitert. Gefördert wird die Maßnahme durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).

Für die Besicherung von Krediten von Finanzierungsinstituten und Versicherungen an Unternehmen der mittelständischen gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe stellen die Bürgschaftsbanken in Deutschland Ausfallbürgschaften zur Verfügung. Das heißt, Bürgschaftsbanken springen ein, wenn bei Krediten Sicherheiten fehlen. Diese Bürgschaften werden ihrerseits durch Rückbürgschaften des Bundes und des jeweiligen Landes abgesichert.

Zur Bewältigung der Corona-Krise darf die Bürgschaft bis zu maximal 90 Prozent der Kreditsumme abdecken. Verbürgt werden Kredite für Investitionen oder Betriebsmittelkredite für die Unternehmensfinanzierung oder für Existenzgründungen.
Grundsätzlich können verbürgte Kredite mit anderen Förderinstrumenten wie zum Beispiel zinsverbilligten Krediten, rückgarantierten Beteiligungen oder Investitionszuschüssen und Investitionszulagen kombiniert werden. Dabei sind jedoch die Kumulationsregeln des EU-Beihilferechtes zu beachten.
Der Bürgschaftsantrag ist in der Regel über die Hausbank an die Bürgschaftsbank des Landes zu richten, in dem das Unternehmen seinen Hauptsitz hat. In einigen Bundesländern können Bürgschaften bis zu einer bestimmten Höhe direkt bei der Bürgschaftsbank beantragt werden.

Fristen

Zur Bewältigung der Corona-Krise gilt die „Bundesregelung Bürgschaften 2020“ für alle Bürgschaften, die bis zum 31. Dezember 2020 gewährt werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland.
Das zugrundeliegende Vorhaben ist volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung ist nicht möglich. Die Bürgschaft soll darauf abzielen, durch den Ersatz fehlender banküblicher Sicherheiten eine nachhaltig wettbewerbsfähige Existenz zu sichern oder zu schaffen.
Das Unternehmen darf sich am 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten befunden haben.

Rechtliche Grundlage für das Programm ist die „Bekanntmachung der Regelung zur vorübergehenden Gewährung von Bürgschaften, Rückbürgschaften und Garantien im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 (Bundesregelung Bürgschaften 2020)“.

Anträge für Bürgschaften nimmt in Mecklenburg-Vorpommern die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH entgegen:
www.buergschaftsbank-mv.de

Weitergehende Informationen zum Programm erhält man hier.

Tipp: Das Finanzierungsportal für den Mittelstand

Unternehmer, Gründer sowie Nachfolger suchen verstärkt online nach einfachen und unkomplizierten Finanzierungslösungen. Mit dem neuen Finanzierungsportal schaffen die Bürgschaftsbanken in Deutschland die Basis dafür.
Über die Plattform finanzierungsportal.ermoeglicher.de können Unternehmer, Freiberufler, Gründungs- und Nachfolgeinteressierte, Kreditinstitute sowie Beratungseinrichtungen innerhalb von wenigen Minuten Finanzierungsanfragen für ihre Firma bzw. ihre Kunden und Mandanten stellen. Die Anfrage wird automatisch an die jeweils zuständige Bürgschaftsbank weitergeleitet.
Entwickelt wurde die Plattform im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) gemeinsam mit den in jedem Bundesland ansässigen Instituten. 

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2020-07-29

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