Aus aktuellem Anlass rät die IHK zu Rostock dazu, die amtlich aussehenden Schreiben, die die GES Registrat GmbH aus Berlin an Unternehmen versendet, sorgfältig zu prüfen. Die von der GES verschickten Schreiben sind mit „Gewerberegistrat – Erfassung gewerbliche Einträge (§ 14 BGB)“ überschrieben. Das Formular beinhaltet die Daten zu dem Unternehmen mit der Aufforderung, diese zu korrigieren.
Bei dem Formular handelt es sich um eine kostenpflichtige Eintragung, die aufgrund der Aufmachung des Formulars schwierig erkennbar ist. Auf der rechten Seite des Formulars befindet sich in einem klein geschriebenen Fließtext die Information, dass für die Veröffentlichung der Daten ein Jahresbetrag in Höhe von 588 Euro an die GES zu zahlen ist. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt allerdings zwei Jahre und wird erst in den AGB unscheinbar aufgeführt.
Betroffene können sich gern an die IHK zu Rostock wenden. Im Geschäftsbereich Recht, Steuern, Handelsregisterwesen gibt Nicole Wegner unter Tel.: 0381/338-403
oder per Mail wegner@rostock.ihk.de Antwort.