“Überbrückungsstipendium” und “Coronahilfe für kulturelle Träger” verlängert

Der Antragszeitraum für die Förderprogramme aus dem MV-Schutzfonds Kultur wurde verlängert.

Für die Förderprogramme “Überbrückungsstipendium” und “Coronahilfe für kulturelle Träger” gilt ab sofort:

Eine Antragstellung ist bis zum 31.12.2020 (Posteingang) möglich.

Die Landesregierung hat für Künstler, Kulturschaffende, Weiterbildungsträger und Gedenkstätten ein Corona-Hilfspaket geschnürt. Es ist 20 Millionen Euro schwer. Und steht auf sechs Säulen.

„Die Corona-Krise stürzt Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Einrichtungen in schwere Existenznöte“, betonte Kulturministerin Bettina Martin. „Wir dürfen nicht zulassen, dass uns diese kulturellen Angebote wegbrechen und Leerstellen entstehen. Kunst und Kultur haben eine unverzichtbare Rolle in unserer Gesellschaft. Die Landesregierung unterstützt daher die Kulturschaffenden im Land, damit sie leichter durch diese schwere Zeit kommen.“ Das Kabinett in Schwerin hatte im April die konkreten Auszahlungsbedingungen beschlossen. Die Millionenhilfen sind Teil des MV-Schutzfonds des Landes, der insgesamt 1,1 Milliarden Euro umfasst.

In Ergänzung zu den bestehenden Hilfen (Soforthilfen, Grundsicherung etc.) sieht das Hilfspaket für die Kultur folgende Unterstützungen vor:

Säule 1: Institutionell geförderte Einrichtungen und Einrichtungen, die in Analogie gefördert werden

  • Bedarfsschätzung: 3,5 Mio. Euro
  • Zuwendungszweck: mehr Infos hier
  • Zuwendungsempfänger: Kultureinrichtungen, die eine regelmäßige Förderung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur erhalten (insbesondere Deutsches Meeresmuseum, Historisch Technisches Museum Peenemünde, Pommersches Landesmuseum, Künstlerhaus Lukas, Technisches Landesmuseum, Stiftung Mecklenburg, Ernst-Barlach-Stiftung)

Säule 2: Träger mit gemeinnützigen Projekten in der Kulturförderung

  • Bedarfsschätzung: 3,8 Mio. Euro
  • Zuwendungszweck: mehr Infos hier
  • Zuwendungsempfänger: Träger, die für gemeinnützige Projekte regelmäßig eine Kulturförderung erhalten, zum Beispiel: Usedomer Kunstverein, Festspiele Mecklenburg-Vorpommern, Burg Klempenow, Schloss Plüschow, Internationales Kleinkunstfestival, Müritzeum

Säule 3: Träger mit gemeinnützigen Projekten außerhalb der Kulturförderung

  • Bedarfsschätzung: 1,5 Mio. Euro
  • Zuwendungszweck: mehr Infos hier
  • Zuwendungsempfänger: Träger, die für ihre gemeinnützigen Projekte keine regelmäßige Kulturförderung erhalten, zum Beispiel: MuSeEn gGmbH (Schliemann-Museum Ankershagen, Agroneum Alt Schwerin, 3 Königinnen Palais Mirow), Freilichtmuseum Klockenhagen, Konzertverein Schwerin, Freie Theater

Säule 4: Überbrückungsstipendien

  • Bedarfsschätzung: 3 Mio. Euro
  • Zuwendungsweck: Arbeitsstipendien in Höhe von je 2.000 Euro zur Unterstützung freischaffender, professioneller Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Engagements in Existenznot geraten sind. Das Stipendium dient in Abgrenzung zur Grundsicherung der Sicherung des künstlerischen Arbeitens und Wirkens. Mehr Infos hier.
  • Zuwendungsempfänger: freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Wort, Bildende und Darstellende Kunst, Musik); inkl. Härtefallregelung
  • Das Land setzt sich gegenüber der Bundesagentur für Arbeit dafür ein, dass das Überbrückungsstipendium nicht auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Säule 5: Träger der allgemeinen und politischen Weiterbildung

  • Bedarfsschätzung: 600.000 Euro
  • Zuwendungszweck: mehr Infos hier
  • Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Förderung in den Bereichen allgemeine und politische Weiterbildung erhalten, zum Beispiel: Arbeit und Leben MV, Europäisches Integrationszentrum Rostock, Dien Hong – Gemeinsam unter einem Dach, Frauenbildungsnetz M-V, Akademie Schwerin

Säule 6: Träger der Gedenkstättenarbeit

  • Bedarfsschätzung: 200.000 Euro
  • Zuwendungszweck: mehr Infos hier
  • Zuwendungsempfänger: Träger, die eine Grundförderung im Bereich Gedenkstättenarbeit erhalten, zum Beispiel: Dokumentationszentrum Prora, Grenzhus Schlagsdorf, Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse

Reserve für noch nicht bezifferbare Bedarfe der Säulen 1-6

Die Landesregierung hatte 7,4 Millionen Euro als Reserve vorgesehen, um die zum jetzigen Zeitpunkt nicht scharf bezifferbaren finanziellen und inhaltlichen Bedarfe vorzuhalten.

Im Juli 2020 wurde der Antragszeitraum für eine Unterstützung aus dem MV-Schutzfonds Kultur, die im Landesförderinstitut M-V bearbeitet werden, verlängert.

Für die Förderprogramme ” Überbrückungsstipendium ” und ” Coronahilfe für kulturelle Träger ” gilt ab sofort:

Eine Antragstellung ist noch bis zum 31.12.2020 (Posteingang) möglich. 

Quelle: LFI | kultur-mv.de

09.07.2020

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