Bundesregierung: Einweg-Plastik soll verboten werden

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, nach der Einweg-Produkte aus Plastik oder „Bioplastik“ verboten werden sollen.

Die Bundesregierung legt die Verordnung nun dem Bundestag und dem Bundesrat vor. Erst danach kann sie in Kraft treten.

Welche Einweg-Kunststoffprodukte dürfen künftig nicht mehr verkauft werden?

Wattestäbchen, Besteck und Geschirr aus konventionellem Plastik und aus „Bioplastik”, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Getränkebecher, Fast-Food-Verpackungen und Wegwerf-Essenbehälter aus expandiertem Polystyrol (bekannt als Styropor) sind künftig nicht mehr erlaubt.
Mit der Verordnung werden herkömmliche Einweg-Produkte aus Kunststoff verboten, die aus fossilen Rostoffen wie Rohöl hergestellt werden. Landen sie in der Umwelt und nicht in der gelben Tonne, verbleiben sie dort viele Jahrzehnte – genau wie Einweg-Plastiktüten. Verboten werden zudem Wegwerfteller oder -becher aus biobasierten oder biologisch abbaubaren Kunststoffen.

Warum sind „kompostierbare” Verpackungen keine gute Alternative?

Der Begriff „kompostierbare” Kunststoffverpackungen führt in die Irre, da nach dem biologischen Abbau praktisch kein Kompost übrigbleibt, der verwertet werden könnte. Solche Kunststoffe werden im industriellen Kompostierungsprozess praktisch nur zu CO2 und Wasser umgesetzt, welche nicht weiter nutzbar sind. Die Kompostierung funktioniert nur unter optimalen verfahrenstechnischen Bedingungen, zum Beispiel in großtechnischen Kompostierungsanlagen, aber auch dort vielfach nicht vollständig.
Somit kann nicht ausgeschlossen werden, dass Kunststoffreste mit dem Bioabfall-Kompost in die Umwelt gelangen. Im eigenen Gartenkompost etwa bauen sich solche Kunststoffe noch schlechter oder gar nicht ab. Das Attribut „biologisch abbaubar” ist somit irreführend. Deshalb werden entsprechende Verpackungen verboten.

Rührstäbchen, Teller oder Besteck aus Holz, aus Papier oder anderen Naturmaterialien bleiben erlaubt. Aber auch solche Artikel sollte man so selten wie möglich nutzen. Denn auch sie sind nur einmal nutzbar und zu viel Müll bleibt zu viel Müll – egal ob aus biobasiertem, biologisch abbaubaren Kunststoff oder aus anderem Material. Die wertvollen Rohstoffe, die Flächen für deren Anbau und die weiteren Ressourcen für die Herstellung können besser genutzt werden.

Gilt das Verbot nur in Deutschland?

Einweg-Produkte aus Kunststoff werden nicht nur in Deutschland verboten. Ab dem 3. Juli 2021 ist die Herstellung von Einwegplastik EU-weit nicht mehr erlaubt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Abfälle zu vermeiden und Ressourcen effizienter zu nutzen. So haben sich die Recyclingquoten seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes Anfang 2019 deutlich erhöht. Hersteller werden dafür belohnt, wenn sie recyclingfähige Verpackungen und Kunststoffe verwenden. Mit der ersten Novelle des Verpackungsgesetzes soll dem Handel ebenfalls verboten werden, leichte Plastiktüten anzubieten.

Damit Ressourcen effizienter genutzt werden, soll künftig auch die Vernichtung funktionstüchtiger Ware untersagt werden. Einweg- oder Mehrwegflaschen müssen besser markiert werden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung zu erleichtern, überflüssiges Plastik zu vermeiden und wiederverwertbare Produkte zu kaufen. Beide Regelungen sind Teil des neuen Gesetzes zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie.

Wie viele Einwegverpackungen werden täglich in Deutschland weggeworfen?

Stündlich werden allein rund 320.000 Einweg-Becher in Deutschland verbraucht – davon bis zu 140.000 To-go-Becher, so das Bundesumweltministerium. Die Abfall-Bilanz von Einweggeschirr und To-go-Verpackungen betrug im Jahr 2017 mehr als 346.000 Tonnen, ergab eine Erhebung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung. Die Menge der Kunststoffabfälle insgesamt stieg laut Umweltbundesamt zwischen 2015 und 2017 um 3,9 Prozent auf 6,15 Millionen Tonnen. Das war bisher Höchststand. Vor allem bei Getränkeverpackungen sinkt der Mehrweganteil seit Jahren. Viele Unternehmen sind jedoch im Zuge des EU-weiten Einwegkunststoffverbots inzwischen auf die Herstellung etwa von Mehrwegprodukten umgestiegen.

Quelle und mehr: Pressemitteilung der Bundesregierung

2020-06-25

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