Ralph Schipke

Weitere Schritte auf dem Weg aus der Corona-Krise – Teil 6

Weil das eingeführte Ampelsystem zur regionalen Kontrolle des Infektionsgeschehens seit seiner Einführung durchgängig in allen Kreisen und kreisfreien Städten auf „GRÜN“ steht, kann jetzt die Phase 4 des MV-Plans beginnen.
Zum 15. Juni 2020 gibt es deshalb die folgenden Änderungen:
  • Öffnung von Theatern und Konzerthäusern für kleinere Veranstaltungen mit besonderen Abstands- und Hygieneregeln (bereits zum 13.06.2020)
  • Öffnung von Schwimm- und Spaßbädern für den allgemeinen Betrieb
  • Öffnung von Freizeitparks unter Auflagen
  • Öffnung von Wellness/Saunabereichen, wenn auch noch mit Einschränkungen
  • Start für den Spiel- und Wettkampfbetrieb ohne Zuschauerinnen und Zuschauer in kontaktlosen Sportarten (wie z. B. Tennis, Tischtennis, Reiten) im Freizeit- und Breitensport
  • Aufhebung der Kapazitätsgrenze für Hotels, Campingplätze und andere Ferienbetriebe
  • die Gastronomie kann ihre Gäste künftig bis 0 Uhr bewirten
  • Öffnung von Bars und Schankwirtschaften (Kneipen)
  • Erhöhung der zulässigen Personenzahl bei Veranstaltungen auf 300 Personen im Freien und 100 Personen in geschlossenen Räumen bei Einhaltung der Abstandsregeln
  • Feiern aus familiärem Anlass können künftig mit bis zu 50 Personen zuhause oder in einer gastronomischen Einrichtung gefeiert werden
  • Öffnung von Spielhallen unter Auflagen
  • Öffnung von Zirkussen unter Auflagen
  • Öffnung von Schaustellerbetrieben im Rahmen von mobilen Freizeitparks unter Auflagen (nicht im Rahmen von Volksfesten usw.)

Familien entlasten – Familienhortbetreuung erweitern

Die Landesregierung hat sich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Gewährleistung einer regulären Hortbetreuung während der unterrrichtsfreien Zeit in den Sommerferien verständigt.

Weiterhin nicht möglich sind vor allem:

  • Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern
  • Feiern und Gruppentreffen an öffentlichen Orten (z.B. im Park oder am See)
  • Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmesveranstaltungen
  • Diskotheken und Clubbesuche.

“MV-Plan weiterentwickeln – Familien entlasten – Konjunktur stützen-Kommunen stärken”

Quelle: Pressemitteilung Staatskanzlei M-V

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 39 vom 10.06.2020 wurde die “Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Fünfte Corona-LVO-Änderungsverordnung)” veröffentlicht.

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 42 vom 24.06.2020 wurde die “Siebte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Siebte Corona-LVO-Änderungsverordnung)” veröffentlicht.

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 40 vom 12.06.2020 wurde zudem die “Verordnung der Landesregierung M-V zur angemessenen Öffnung nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Corona-Öffnung-LVO M-V)” veröffentlicht.

2020-06-10 (aktualisiert am 25.06.2020)

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