Zwei aktuelle Meldungen aus MV: Aufhebung der Kapazitätsbegrenzungen und Ferienhort kann stattfinden

Im Ergebnis der Beratungen der Landesregierung mit Vertretern der Wirtschaft, Kommunen, Gewerkschaften und Sozialverbände und einer Kabinettstagung wurden weitere Lockerungen beschlossen.
Hotellerie und Gastronomie

In Beherbergungsbetrieben und auf Campingplätzen in Mecklenburg-Vorpommern fällt die Kapazitätsbegrenzung. Auch Bars und Schankwirtschaften können öffnen. Für diese und auch für Gaststätten beginnt die Sperrstunde um Mitternacht.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe sagte hierzu:
„Das ist die wichtigste und entscheidende Nachricht, auf die die gesamte Branche gewartet hat. Jetzt kann mit dem touristischen Betrieb weiter hochgefahren werden. Das ist eine gute Botschaft, denn die Branche bekommt wieder mehr Planungssicherheit. Schließlich starten die Sommerferien in den kommenden Tagen. Mecklenburg-Vorpommern ist das erste Bundesland, wo die Sommerferien beginnen. Das Aufheben der Kapazitätsgrenze ist ein Schritt in Richtung mehr Normalität. Dieser erfolgt unter erschwerten Voraussetzungen und Bedingungen.
Wir sind das Bundesland mit den bundesweit niedrigsten Infektionszahlen. Dennoch: Hygiene, Abstand und Masken sind elementare Bestandteile unseres Alltages. Auch wenn es bei strahlendem Sonnenschein dem einen oder anderen schwerfällt. Im Urlaub geht es darum, auf sich zu achten und somit auch andere zu schützen.“

Informationen:
Bislang galt aufgrund der Corona-Pandemie eine 60-Prozent Begrenzung der Bettenbelegung in touristischen Einrichtungen und auf Campingplätzen. Ab dem 15. Juni fällt die Begrenzung.
In Mecklenburg-Vorpommern beginnen die Sommerferien ab dem 22. Juni 2020. Es folgen: Brandenburg, Berlin und Hamburg jeweils ab dem 25. Juni und Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ab dem 29. Juni.

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit (WM)

Ferienhort kann stattfinden

Die Landesregierung hat sich mit den Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Gewährleistung einer regulären Hortbetreuung während der unterrichtsfreien Zeit in den Sommerferien verständigt.

„Viele Eltern mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits teilweise oder sogar vollständig ihren Urlaub nehmen. Deshalb ist eine gute Ferienhortbetreuung besonders wichtig. Land, Kommunen und Träger stellen sich dieser Aufgabe gemeinsam“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese nach den heutigen Beratungen zur Weiterentwicklung des MV-Plans.
Das elternbeitragsfreie Regelangebot in den Schulhorten beträgt nach dem Kindertagesförderungsgesetz des Landes bei einem Ganztagsanspruch sechs Stunden täglich und bei einem Teilzeitanspruch drei Stunden am Tag.
Einige Einrichtungen ermöglichen voll berufstätigen Eltern darüber hinaus, eine erweiterte Ferienhortbetreuung mit höchstens zehn Stunden täglich. Dies ist aber nur auf Antrag und bei Vorhandensein entsprechender Kapazitäten möglich.
Die zusätzlichen Stunden müssen normalerweise von den Eltern selbst bezahlt werden. „Nach den besonderen Belastungen für Eltern in der Coronakrise werden wir als Land in diesem Jahr die Kosten für maximal vier weitere Stunden im Ganztag auf höchstens zehn Stunden bzw. maximal weitere drei Stunden bei Teilzeitbetreuung auf höchstens sechs Stunden übernehmen“, teilte Ministerin Drese mit. Die Eltern werden damit von den Zuzahlungen befreit.
Drese: „Ich glaube, dass Land, Kommunen und Hortträger mit einer großen Kraftanstrengung unseren Eltern im Land und deren Kindern ein gutes Ferienhortangebot machen können.“

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung (SM)

2020-06-10

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