Ralph Schipke

Zur Einreise von Touristen aus anderen Bundesländern

Ab dem 25. Mai können Übernachtungsgäste aus allen Bundesländern Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern machen.

Allerdings gibt es auch Einschränkungen:
Gemäß der gültigen Corona-Landesverordnung dürfen allerdings Beherbergungsstätten in Mecklenburg-Vorpommern Übernachtungsgäste nicht unterbringen, die aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt kommen, wo in den letzten sieben Tagen vor der Einreise die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner höher als 50 war (Inzidenz_7T).

Die Stadtstaaten, kreisfreien Städte und Landkreise übermitteln täglich die Anzahl der Neuinfektionen an das Robert-Koch-Institut (RKI). Das RKI gibt dann anhand der übermittelten Fälle jeden Tag neu die Inzidenz_7T bekannt.
Das RKI kennzeichnet in seinem täglichen Lagebericht die Regionen, aus denen aktuell für die letzten sieben Tage viele Corona-Infektionen gemeldet werden.

Die Beherbergungsstätten benötigen diese Information für das Gäste-Management.
Zurzeit (Stand: 01.06.2020) gibt es nur einen Landkreis, dessen Inzidenz_7T-Wert über 50 liegt, und zwar ist das der Kreis Sonneberg mit einem Wert von 62,3.

Den tagesaktuellen Bericht des RKI zur Inidizenz_7T findet man hier:
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/2020-06-01-de.pdf?__blob=publicationFile

Tipp:
Das RKI hat eine Online-Seite veröffentlicht mit FAQ und einer Übersicht bzgl. Hinweisen zu Diagnostik, Hygiene und Infektionskontrolle:
RKI-Seite zu COVID-19

2020-06-02

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