Ralph Schipke

Weitere Schritte auf dem Weg aus der Corona-Krise – Teil 5

Durch die Landesregierung wurden am 19. sowie am 20.05.2020 weitere Lockerungen im Rahmen der Corona-Verordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben. Weitere Änderungen wurden am 03.06.2020 festgelegt.

Hierzu zählen ab dem 25. Mai beispielsweise die Öffnung der Rehakliniken, die Öffnung von Kinos sowie die Öffnung von im Freien angelegten öffentlichen Badeanstalten im Sinne von Freibädern sowie Schwimm- und Badeteichen mit Wasseraufbereitung. Darüber hinaus hat das Kabinett Erleichterungen für Einreisen aus dem europäischen Ausland nach Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Quarantäneverordnung beschlossen. Gaststätten dürfen statt bis 21 Uhr nun auch bis 23 Uhr öffnen.

Alle Rehakliniken können öffnen – allmähliches Hochfahren der Auslastung

Die Rehaklinken in Mecklenburg-Vorpommern sollen ab dem 25. Mai wieder öffnen können. Eine entsprechende Verordnung ist am Dienstag im Kabinett vorgestellt worden.
Die Kliniken werden mit unterschiedlichem Ausmaß und Geschwindigkeit an den Normalbetrieb herangeführt. Je nach individueller Bewertung ihres jeweiligen Risikoprofils sind die Einrichtungen in Risikostufen eingeordnet. Das Hochfahren erfolgt nach festgelegten Phasen“, die am 25. Mai beginnen und am 16. August enden.

Kinos dürfen ab dem 25. Mai 2020 wieder geöffnet werden

Kinos können wieder ihre Türen öffnen. Auch hier sind besondere Auflagen zur Hygiene sowie zu Einlass – und Kontaktbeschränkungen einzuhalten.
Es gilt beispielsweise eine Begrenzung der Besucherzahlen zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Ein Verkauf von Speisen und Getränken im Foyer-/Eingangsbereich ist unter Beachtung der gestiegenen Hygienestandards erlaubt, ebenso die Mitnahme in den Saal. Es muss bestimmte Wegeleitsysteme und weitere Umsetzung der Abstandsregeln in gemeinsam genutzten Bereichen geben.

Öffnung von Freibädern, Fitness- und Yogastudios sowie Tanzschulen

Im Freien angelegte öffentliche Badeanstalten im Sinne von Freibädern sowie Schwimm – und Badeteichen mit Wasseraufbereitung können ab dem 25. Mai 2020 unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen öffnen. Es sind die gesteigerten hygienischen Anforderungen insbesondere in den Gemeinschaftseinrichtungen zu beachten. Der Betreiber hat ein an die aktuellen epidemiologischen Veränderungen angepasstes und von der zuständigen Behörde zu genehmigendes Sicherheits- und Hygienekonzept zu erstellen.

Die Landesregierung hat heute zudem entschieden, das zum 25. Mai auch Fitnessstudios und weitere gewerbliche Indoor-Sportangebote wie Tanz- und Yogastudios ihren Betrieb wiederaufnehmen können.
Voraussetzung ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheits-Konzept, das auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen ist (Regelungen Indoor-Sport).

Quarantäneverordnung für Einreisen aus Europa gelockert

Es sind darüber hinaus Erleichterungen für Einreisen aus dem europäischen Ausland nach Mecklenburg -Vorpommern beschlossen. Personen, die aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, das Fürstentum Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland kommen, brauchen sich nicht mehr nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Wichtig ist, dass bei der Einreise aus dem jeweiligen Land die Zahl der Neuinfektionen von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen nicht überschritten wird

Die Regelungen gelten mit Inkrafttreten.

Quellen:

Pressemitteilung der Landesregierung M-V mit weitergehenden Informationen

Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 26 vom 08.05.2020, enthält:

  • Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV)

Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 27, vom 09.05.2020, enthält:

  • Verordnung zur Regelung von Besuchs-, Betretens- und Leistungseinschränkungen in Einrichtungen, Unterkünften, Diensten und Angeboten in den Rechtskreisen SGB IX, SGB XI und SGB XII
  • Verordnung zur Durchführung von Angeboten und Maßnahmen der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Jugendsozialarbeit zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/ Übertragung von SARS-CoV-2 (Corona-Jugendhilfeverordnung – Corona-JugVO M-V)
  • Verordnung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19/Übertragung von SARS-CoV-2 (Corona-Kindertagesförderungsverordnung – Corona-KiföVO M-V)

Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 28 vom 13.05.2020, enthält:

  • Erste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (1. Corona-LVO-Änderungsverordnung), ändert LVO vom 8. Mai 2020

Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 31 vom 19.05.2020, enthält:

  • Zweite Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Zweite-Corona-Übergangs-LVO MV)
  • Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Besuchs-, Betretens- und Leistungseinschränkungen in Einrichtungen, Unterkünften, Diensten und Angeboten in den Rechtskreisen SGB IX, SGB XI und SGB XII, ändert VO vom 9. Mai 2020

Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 32 vom 20.05.2020, enthält:

  • Verordnung zur Regelung der Besuchs-, Betretens- und Leistungsbeschränkungen in stationären Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation mit denen ein Vertrag der Kostenträger nach § 111 oder § 111a Sozialgesetzbuch Fünftes Buch besteht

Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 33 vom 20.05.2020, enthält:

  • Dritte Änderung der Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern, ändert VO vom 8. Mai 2020

Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 36 vom 04.06.2020, enthält:

  • Vierte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern, ändert VO vom 8. Mai 2020

2020-05-20 (zuletzt aktualisiert am 04.06.2020)

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