Ralph Schipke

Broschüren aus der Reihe „GründerZeiten“ aktualisiert

In den letzten Wochen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) drei Broschüren aus der Reihe „GründerZeiten“ aktualisiert.
GründerZeiten Nr. 01: Existenzgründung in Deutschland

Die aktualisierte und vollständig überarbeitete Ausgabe Nr. 1 der GründerZeiten skizziert die 10 wichtigsten Schritte von der Idee bis zur Existenzgründung. Darüber hinaus gibt sie erste Hinweise auf Informations- und Beratungsstellen. Gründerinnen und Gründer erfahren, welche Starthelfer ihnen hierzulande zur Seite stehen und welche Förderangebote das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereithält.
Die „GründerZeiten 01“ bietet einen Einstieg in das komplexe Thema „Existenzgründung” und beschreibt die Entwicklung und Bedeutung von Unternehmensgründungen in Deutschland.

GründerZeiten Nr. 03: Existenzgründungen durch Frauen

Das Geschlecht spielt bei der Gründung keine Rolle, sagen viele Existenzgründungs-Expertinnen und -Experten. Wer gut ist, schafft es, Gründer hin, Gründerin her. Trotzdem gründen und führen Frauen noch immer seltener ein Unternehmen als Männer.
Diese Publikation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gibt unter anderem einen umfassenden Überblick zu Gründungstätigkeiten von Frauen in Deutschland, Zentren von und für Gründerinnen und Unternehmerinnen sowie Finanzierungmöglichkeiten und Förderhilfen speziell für Frauen.

GründerZeiten Nr. 24: Anmeldungen, Recht und Verträge
GründerZeiten

Ob Mietverträge, Kaufverträge oder Arbeitsverträge: Fast alle Gründerinnen und Gründer schließen auf dem Weg zum eigenen Unternehmen und danach Verträge ab. Dabei sind sie für die getroffenen Vereinbarungen (mit) verantwortlich und nicht mehr wie Verbraucherinnen und Verbraucher im Zweifelsfalle durch Verbraucherschutzbestimmungen geschützt. Einige allgemeine Informationen rund um das Thema „Verträge“ sind in dieser Ausgabe der „GründerZeiten“ dargestellt.
Besonderes Augenmerk liegt auf den häufigsten Vertragsarten – dem Gewerbemietvertrag und dem Kaufvertrag. Auch für den Fall, dass bei der Abwicklung eines Kaufvertrags mal etwas schiefgeht.

2020-05-19

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