Förderprogramme neu geregelt

Im Januar 2015 ist zudem eine neue Sanierungsbürgschaftsrichtlinie in Kraft getreten.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet im Rahmen seiner Förderprogramme auch Landesbürgschaften für KMU und Großunternehmen zur Absicherung von Finanzierungen gewerblicher Unternehmen des produzierenden und des Dienstleistungsgewerbes sowie des Handels an. Im Januar 2015 ist zudem eine neue Sanierungsbürgschaftsrichtlinie in Kraft getreten. Danach können nun wieder Bürgschaften für Unternehmen in Krisensituationen gewährt werden.
Beide Richtlinien wurden im Amtsblatt veröffentlicht.
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