Weitere Schritte auf dem Weg aus der Corona-Krise – Teil 4

Durch die Landesregierung wurden am 13.05.2020 weitere Lockerungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern bekannt gegeben.

Gestern wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 28 die „Erste Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Verordnung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (1. Corona-LVO-Änderungsverordnung)“ veröffentlicht.
Sie enthält erste Änderungen der Corona-Übergangs-LVO MV vom 08.05.2020 und macht damit weitere Lockerungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Zeiten der Corona-Krise bekannt.

So sind z. B. angepasst bzw. geändert:

  • Festlegungen für touristische Nutzung von Beherbergungsbetrieben durch Gäste aus M-V bzw. anderen Bundesländern
  • Regelungen für die Beherbergungsbetriebe in Bezug auf Auslastung und Hygienevorschriften
  • Regelungen für den weiteren Besucherverkehr bei Personen aus anderen Bundesländern
Schutzstandards für die verschiedenen Bereiche veröffentlicht

Im Zusammenhang mit der touristischen Öffnung des Landes M-V hat die Landesregierung zudem Schutzstandards für die verschiedenen Bereiche veröffentlicht:

Schutzstandards für touristische Bereiche

Die Schutzstandards für einzelne touristische Bereiche sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Branchenplattform des Tourismusverbandes MV unter www.tourismus.mv sowie auch hier veröffentlicht:

Schutzstandards-Hotels-MV.pdf
Schutzstandards-Gruppenunterkünfte-MV.PDF
Schutzstandards-Gastronomie-MV.PDF
Schutzstandards-Ferienunterkünfte-MV.PDF
Schutzstandards-Camping-MV.PDF
Schutzstandards-Bootscharter-Häfen-MV.PDF
Schutzstandards-Verleiher-von-Freizeitausrüstungen-und-Tourenanbieter-MV.pdf
Schutzstandards-Freizeitparks-MV.pdf
Schutzstandards-Kindereinrichtungen-MV.pdf
Schutzstandards-Veranstaltungen-MV.pdf
Regierungserklärung vom 13.05.2020

In der Regierungserklärung vom 13.05.2020 hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auch Bezug auf andere Themen genommen.
Dabei ging es z. B. um Regelungen bezüglich der Kitas (siehe PM „Vereinbarung über die weitere schrittweise Öffnung der Kitas“) und Schulen sowie um Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen.

Sie wies aber auch darauf hin, dass gegenwärtig Schutzmaßnahmen zumindest noch teilweise weiter nötig seien, auch wenn Mecklenburg-Vorpommern das Land mit der geringsten Zahl an Infektionen sei.

Regierungserklärung

2020-05-14 (aktualisiert am 18.05.2020)

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