Auszahlung der Agrarförderung aus 2. Säule erfolgt bis Ende Juni für abgelaufenes Verpflichtungsjahr 2019

Die Auszahlung der Förderung der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, der Förderung der Sommerweidehaltung sowie der Förderung des ökologischen Landbaus aus der s. g. 2. Säule wird fristgerecht bis Ende Juni 2020 für das abgelaufene Verpflichtungsjahr 2019 abgeschlossen werden.

Das teilt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus mit. „Dies trägt zur weiteren Liquiditätssicherung der Betriebe, insbesondere aufgrund der Folgen der schwierigen Witterungssituation in den vergangenen Jahren sowie der aktuellen Situation bedingt durch das Corona-Virus bei,“ so der Minister.

Bis zum 15.05.2020 werden Fördermittel für mehr als die Hälfte der gestellten Anträge ausgereicht. Insgesamt werden bis Ende Juni 2020 Fördermittel für ca. 3.600 Anträge mit einem finanziellen Gesamtvolumen von 57 Mio. € an über 2.400 Landwirte ausgezahlt.

Letzter Einreichungstermin ist der 15. Mai 2020. 

Der Landwirtschaftsminister weist auch noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die digitalen Antragsunterlagen im Rahmen der Agrarförderung für das Antragsjahr 2020 rechtzeitig eingereicht werden müssen.
Danach können Anträge nur noch bis 9. Juni 2020 unter Beachtung entsprechender Kürzungen der Beihilfen eingereicht werden.
(siehe auch GründerNews vom 14./21.04.2020)

Hintergrund:
Eine Verlängerung der Antragsfrist wurde seitens der EU-Kommission zwar den Mitgliedstaaten eröffnet, die Bundesländer haben sich aber gemeinsam trotz der im Zusammenhang mit dem Corona-Virus stehenden Einschränkungen und Schutzmaßnahmen gegen eine Verlängerung der Antragsfrist ausgesprochen, um die Auszahlung der Fördergelder der ersten Säule am Ende des Jahres nicht zu gefährden.

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V (LM)

2020-05-08

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