Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfond können auch beim Gründen helfen

Mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF) wird die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in den Mitgliedstaaten der EU gefördert. Mit Beginn des Jahres 2014 startete die neue siebenjährige Förderperiode des ESF. Finanzierung

Der ESF hilft den Menschen in Deutschland und in Europa, ihr Bildungsniveau und ihre Qualifikationen zu verbessern und damit ihre beruflichen Chancen zu erhöhen. Der ESF ist damit Europas wichtigstes Instrument der EU zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Integration. Davon profitieren insbesondere Arbeitslose, Schülerinnen und Schüler beim Übergang in Ausbildung und Beruf, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Gründerinnen und Gründer.

Der ESF ist jedoch keine Arbeitsvermittlung. Vielmehr fördert er Beschäftigungsprojekte auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene. Eine Förderung einzelner Personen erfolgt nur über die unterschiedlichen ESF-Bundesprogramme, die von Projektträgern und verantwortlichen Institutionen durchgeführt werden.

In Deutschland erhalten Bund und Länder von 2014 bis 2020 insgesamt rund 7,5 Milliarden Euro aus dem ESF. Die ESF-Mittel verteilen sich zu rd. 36 Prozent auf das ESF-Programm des Bundes und zu gut 64 Prozent auf die 16 ESF-Länderprogramme.

Informieren Sie sich hier: www.esf.de/

und hier:www.europa-mv.de/cms2/Europamv_prod/Europamv/de/eufoerderinstrumente/Europaeische_Fonds_in_Mecklenburg-Vorpommern/ESF/index.jsp

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