Bund unterstützt auch Kunst und Kultur mit Soforthilfen

1. Vom Bund geförderte Kultureinrichtungen und Projekte können Honorare für Engagements zahlen, die wegen der Coronakrise abgesagt wurden.
2. Mit 1,5 Millionen Euro fördert die Bundesregierung Kulturzentren in Landgemeinden und Kleinstädten mit bis zu 20.000 Einwohnern.
3. Das Orchester-Förderprogramm wurde an die aktuellen Herausforderungen angepasst.

1. Zahlung von Honoraren für ausgefallene Engagements

Ab sofort wird Kulturinstitutionen ermöglicht, Honorare für Engagements zu zahlen, die wegen der Coronakrise abgesagt wurden. Die Regelung gilt für Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden. Diese können nun Ausfallhonorare von bis zu 60 Prozent der eigentlichen Gage zahlen.
Kulturstaatsministerin Grütters: „Viele Künstlerinnen und Künstler hatten durch Honorare ein regelmäßiges Einkommen, das jetzt weggebrochen ist. Dadurch hat sich eine teilweise existentielle Notlage ergeben. Mir ist es ein Herzensanliegen, dass wir hier helfen und dafür alle Möglichkeiten ausschöpfen. Deshalb danke ich dem Bundesfinanzminister für seine Unterstützung für die nun gefundene Lösung. Jetzt ist es wichtig, dass alle Bundesländer ähnlich verfahren und es den von ihnen geförderten Kulturinstitutionen ebenfalls ermöglichen, Ausfallhonorare zu zahlen. Im Interesse der Künstlerinnen und Künstler brauchen wir eine möglichst einheitliche Regelung bei Bund, Ländern und Kommunen.“
Die Regelung sieht vor, dass ausgefallene Engagements von freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler auch dann vergütet werden können, wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung über Ausfallhonorare gibt. Voraussetzung ist, dass das Engagement bis zum Stichtag 15. März 2020 vereinbart wurde. Wenn für die Veranstaltung eine Gage unter 1.000 Euro vorgesehen war, kann ein Ausfallhonorar von bis zu 60 Prozent des Nettoentgelts zuwendungsrechtlich anerkannt werden. Bei Gagen über 1.000 Euro können die Künstlerinnen und Künstler maximal 40 Prozent des Nettoentgelts erhalten; die Obergrenze des Ausfallhonorars liegt bei 2.500 Euro.

2. Soforthilfeprogramm zur Unterstützung von Kulturzentren in Landgemeinden und Kleinstädten

Mit 1,5 Millionen Euro fördert die Bundesregierung Kulturzentren in Landgemeinden und Kleinstädten mit bis zu 20.000 Einwohnern. Die Mittel können über das Projekt „Land intakt – Soforthilfeprogramm Kulturzentren“ beantragt werden.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters unterstreicht die Bedeutung des Projekts: „Die Möglichkeit, Kunst und Kultur zu erleben, ist eine entscheidende Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland. Wie wichtig sie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind, merken wir gerade jetzt, wo wir auf sie verzichten müssen. Kultur vermag es, Identität zu stiften und Gemeinschaft zu bilden. Deshalb fördern wir die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Räumen, auch um dort Orte der Begegnung und der Kommunikation zu erhalten.“
Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hat in ihrem Plan für Deutschland als Ziel festgelegt, Kultur für alle in urbanen Zentren und im ländlichen Raum zu stärken. In diesem Sinne unterstützt die Kulturstaatsministerin mit diesem Vorhaben die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Räumen. Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Kultur in ländlichen Räumen“ aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser, Kulturzentren und Bürgerzentren in Landgemeinden und Kleinstädten können bis zu 25.000 Euro unter anderem für Maßnahmen zur Modernisierung und zum Bauunterhalt beantragen.
Die Ausschreibung sowie nähere Informationen zum Soforthilfeprogramm stehen auf der Website der Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e. V. unter www.landintakt.de bereit.

3. Hilfsprogramm für freie Orchester

Freie Orchester und Ensembles sind wegen der Corona-Krise in ihrer Existenz aktuell besonders gefährdet. Deshalb wurde das Orchester-Förderprogramm an die aktuellen Herausforderungen angepasst.
Um künstlerisches Arbeiten auch während der Corona-Krise zu ermöglichen, hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters ein einmaliges Hilfsprogramm aufgelegt. Bis zu 5,4 Millionen Euro stehen in diesem Rahmen an Soforthilfen für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung.
Das Programm zielt darauf, die besondere künstlerische Qualität des jeweiligen Ensembles oder Orchesters zu erhalten. Orchester und Ensembles sollen darin unterstützt werden, kreative Potentiale der Musikerinnen und Musiker für die Konzeption und Vorbereitung neuer Projekte oder für die Entwicklung anderer Formen der Vermittlung und Präsentation zu nutzen. Das gilt auch für solche Formate, die in Reaktion auf die Corona-Pandemie entwickelt werden.
Antragsteller können bis zu 200.000 Euro erhalten. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass die Projekte im Inland realisiert und die Orchester und Klangkörper nicht überwiegend öffentlich finanziert werden.
Die Mittel dafür stammen aus dem Förderprogramm “Exzellente Orchesterlandschaft Deutschland”. Sie wurden einmalig für das Corona-Hilfsprogramm umgewidmet. Das Programm läuft bis Ende des Jahres 2020 und richtet sich an professionelle Orchester und Ensembles mit Sitz in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilungen des Staatsministeriums für Kultur und Bildung

2020-04-30

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