BAuA-Arbeitszeitbefragung: Telearbeit in Deutschland

In Corona-Zeiten ist Home-Office weit verbreitet, weil notwendig und oft die einzige Alternative. Aber wie sieht es in coronafreien Zeiten mit „Telearbeit“ aus?

Zunächst einmal, Telearbeit heißt: Arbeitgeber richten im Privatbereich von Beschäftigten einen Arbeitsplatz mit der entsprechenden Ausstattung ein und regeln die “Arbeit von Zuhause” arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung. Die derzeitige Form der Arbeit im Home-Office dürfte eher der „mobilen Arbeit“ (in einer Ausnahmesituation) zugeordnet werden.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zum Thema „Telearbeit“ Daten von 8.767 abhängig Beschäftigten im Alter von 15 -65 Jahren erhoben und kam zu folgenden Ergebnissen:
Die zunehmenden Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie ermöglichen es vielen Beschäftigten, ihre Arbeit unabhängig von einem festen Arbeitsort zu verrichten.
Die BAuA-Arbeitszeitbefragung zeigt allerdings, dass nur ein geringer Anteil an Beschäftigten tatsächlich über eine Vereinbarung zur Telearbeit verfügt (12 Prozent). Bei diesen halten sich Ressourcen (z. B. selbstbestimmte Arbeitszeiten oder soziale Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen) und Belastungen (z. B. Überstunden oder erweiterte Erreichbarkeit) die Waage. Ein weitaus größerer Teil der Beschäftigten arbeitet zumindest gelegentlich ohne betriebliche Vereinbarung von zuhause (31 Prozent). Bei dieser Gruppe überwiegen die belastenden Arbeitsanforderungen, was häufig auch mit einer geringeren Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance einhergeht.

Weitere Ergebnisse:

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, erledigen nur wenige Erwerbstätige in Deutschland einen Teil der Arbeit von zu Hause aus. Speziell vertraglich vereinbarte Telearbeit ist bislang auf eine kleine Gruppe von Beschäftigten beschränkt.
Dabei ist Telearbeit mit Berufen und Tätigkeiten assoziiert, die häufiger über einen großen Handlungsspielraum und dadurch überdurchschnittlich hohe Ressourcen verfügen. Sie kann darüber hinaus bei langen Wegen zum Arbeitsplatz oder dem Wunsch nach einer Verbesserung der Schnittstelle zwischen Familie und Beruf hilfreich sein.

Gleichzeitig steigt mit dem Ausmaß der Telearbeit aber auch das Risiko der zeitlichen Entgrenzung und der sozialen Isolation. Beschäftigte mit Telearbeitsvereinbarung haben darüber hinaus auch ein hohes Risiko langer Arbeitszeiten.
Die dargestellten Ergebnisse weisen darauf hin, dass sich beim gleichzeitigen Auftreten von Belastungen und Ressourcen keine negativen Auswirkungen von vereinbarter Telearbeit zeigen. Arbeiten Beschäftigte jedoch ohne eine Vereinbarung oder über eine bestehende Vereinbarung hinaus von zuhause, kann nicht nur eine erhöhte Arbeitsintensität, sondern auch ein negativer Zusammenhang mit dem Wohlbefinden und Gesundheit beobachtet werden.
Konkrete Vereinbarungen zu Telearbeit können dazu genutzt werden, Beschäftigten neben räumlichen auch mehr zeitliche Flexibilitätsmöglichkeiten zu geben. Diese sollten aber exzessive Arbeit von zu Hause vermeiden und auch Maßnahmen zur Eindämmung zeitlicher Entgrenzung (z. B. ständiger Erreichbarkeit) und sozialer Isolation beinhalten.
Grundsätzlich ist auch die Arbeit von Zuhause nur innerhalb der geltenden arbeitszeitgesetzlichen Regelungen zu leisten. Dementsprechend ist auf Tageshöchstarbeitszeiten wie auf Ruhe- und Ausgleichszeiten bei Überstunden zu achten. Arbeitswissenschaftlich erscheint ein moderates Ausmaß an Telearbeit (z. B. 1 Tag pro Woche) empfehlenswert.
Zudem sollte sichergestellt werden, dass nicht über das vereinbarte Ausmaß hinaus von Zuhause gearbeitet wird. Schließlich muss dem Wunsch vieler Beschäftigten nach Trennung von Beruf und Privatleben Rechnung getragen werden und niemand sollte unfreiwillig in Telearbeit arbeiten müssen.

BAuA-Arbeitszeitbefragung: Telearbeit in Deutschland

Quelle: BAuA

2020-04-16

Print Friendly, PDF & Email