Förderprogramm Handwerk 4.0: digital und innovativ

Aufgrund von Covid-19 wird der Stichtag für die Einreichung der Skizzen verschoben. Neuer Stichtag ist der 2. Juni 2020.

Am 06.01.2020 wurde im Bundesanzeiger (BAnz AT 06.01.2020 B3) die Bekanntmachung vom 09.12.2019 über die Förderung von Projekten zum Thema „Handwerk 4.0: digital und innovativ“ im Rahmen des Forschungsprogramms „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ veröffentlicht.

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Entwicklung maßgeschneiderter, innovativer und digitaler Technologien im Handwerk voranzutreiben. Die Handwerksunternehmen sollen in die Lage versetzt werden, neuartige oder signifikant verbesserte Handwerksleistungen anbieten zu können oder ihre Dienstleistungen deutlich effizienter und nachhaltiger als bisher erbringen zu können. Die Projekte sollen mindestens einen der folgenden drei Themenbereiche adressieren:

  1. Innovative Werkzeuge
    – Physische Systeme zur Unterstützung der Mitarbeiter bei körperlichen Arbeiten; z. B. Robotik, Exo-Skelette
    – Neue ergonomische, skalierbare Softwarewerkzeuge und/oder Methoden zur Entlastung der Mitarbeiter durch bedarfsgerechte Bereitstellung von Informationen; z. B. Wissensmanagementsysteme, AR/VR-Unterstützung.
  2. Neugestaltete Kundenbeziehungen, Geschäfts- und Plattformmodelle
    – Neue Ansätze in den Kundenbeziehungen; z. B. Nutzung neuer Medien für Beratung und Marketing sowie erweiterte/neue Konzepte der Co-Kreation und Co-Produktion
    – Neue Geschäftsmodelle; z. B. durch Digitalisierung (Smart Home, Ambient Assisted Living), durch Nutzung von Kunden- und Objektdaten, neue Wartungsmodelle oder Big Data
  3. Digitalisierung von Wertschöpfungsketten
    – Zusammenarbeit in Wertschöpfungsnetzwerken; z .B. Koordination von unterschiedlichen Gewerken, Effizienzsteigerungen durch optimierte Abläufe, Erbringung von Dienstleistungsbündeln, Cloud-Dienste, Hard- und Software-Sharing, Plattformen
    – Organisation und Individualisierung von Wertschöpfungsprozessen aus der Sicht des Kundennutzens

In den geförderten Projekten sollen konkrete Lösungen „aus dem Handwerk für das Handwerk“ entwickelt und exemplarisch in den Unternehmen umgesetzt und validiert werden. Der Übertragbarkeit der gefundenen Lösungen auf andere Unternehmen des Handwerks und den Transferaktivitäten bezüglich der Ergebnisse kommt eine wesentliche Bedeutung zu.

Gefördert werden risikoreiche, unternehmensgetriebene und anwendungsorientierte Projekte, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Anwendern, Entwicklern und Forschungspartnern erfordern (Verbundprojekte). Die Beteiligung von Handwerksunternehmen, insbesondere als Anwendungspartner, ist eine wesentliche Voraussetzung. Die Ergebnisse sollen ohne weitere Förderung rasch zu einer breiten Anwendung kommen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind:
a) Unternehmen (insbesondere KMU)
b) staatliche und nichtstaatliche Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
c) außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
d) sonstige Institutionen, soweit sie Forschungsbeiträge liefern

Kammern, Innungen, Sozialpartnern und Verbänden kommt darüber hinaus beim Transfer eine wichtige Rolle zu. Ihre Beteiligung als ungeförderte Partner ist für den Ergebnistransfer ausdrücklich erwünscht.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 02. Juni 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer und in schriftlicher Form beim Projektträger Karlsruhe (PTKA) einzureichen.
Die Einreichung der Skizzenunterlagen in elektronischer Form erfolgt über das Internetportal easy-Online unter:
https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=PDA_HANDWERK&b=HANDWERK&t=SKI
Die Einreichung der Skizzenunterlagen in schriftlicher Form erfolgt unter dem Stichwort „Handwerk 4.0: digital und innovativ“ beim:
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Skizzeneinreicher der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird. Einzelheiten zu Thema und Verfahren können der Bekanntmachung entnommen werden. 

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern zur Lösung von gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsaufgaben (Verbundprojekte), die den Stand der Forschung deutlich übertreffen.
Berücksichtigt werden ausschließlich Vorschläge, die eine modellhafte Realisierung der Lösungsansätze in den beteiligten Handwerksbetrieben in der Projektlaufzeit vorsehen sowie eine Übertragbarkeit und Anwendung in weiten Teilen des Handwerks in Deutschland oder dem EWR erwarten lassen.
Seitens der Unternehmen und insbesondere der Handwerksbetriebe wird in den Projekten grundsätzlich eine wesentliche Beteiligung, sowohl was die inhaltliche Konzeptionierung als auch die eingebrachten Aufwände angeht, erwartet. Die Handwerksbetriebe sollen als Anwender der Lösungen an deren Entwicklung maßgeblich beteiligt sein, diese umsetzen und erproben und einen eigenständigen signifikanten Beitrag zum Transfer der Ergebnisse leisten. Die Beteiligung von mindestens zwei Handwerksbetrieben als Verbundpartner ist gewünscht.
Als weitere Unternehmen kommen insbesondere Verbundpartner in Betracht, die Handwerksbetriebe zu neuartigen oder verbesserten Dienstleistungen befähigen (z. B. IT-Ausrüster) und solche, die Teil der handwerklichen Wertschöpfungskette sind (z. B. Hersteller, Lieferanten, Händler).

In begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise wenn eine Erhebung der Anforderungen oder die Validierung der Lösungen über eine größere Anzahl von Handwerksbetrieben erforderlich ist und wenn bedingt durch die geringe Größe der Handwerksunternehmen eine wesentliche Beteiligung unmöglich ist, ist anstelle der Beteiligung als Verbundpartner eine Einbindung von Handwerksunternehmen durch Unteraufträge der geförderten Unternehmen zulässig. Die Unteraufträge sollen in diesen Fällen 10.000 Euro während der Projektlaufzeit je unterbeauftragtem Handwerksunternehmen nicht überschreiten.
Unternehmen müssen die Mehrheit der im Projekt geförderten Verbundpartner bilden.

Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) bis zu 50 % anteilfinanziert werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Quelle: Bekanntmachung des BMWi

2020-04-15

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