Gefördert werden landwirtschaftliche Unternehmen für die ordnungsgemäße und ökologische Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.
Auch im Jahr 2021 müssen Landwirte die Agraranträge ausschließlich in digitaler Form einreichen. So sieht es das durch die EU verordnete georeferenzierte Antragsverfahren vor, das seit 2016 in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt wird. Seit 2018 müssen die hiesigen Landwirte auch diejenigen Flächen beantragen, die sie in anderen Bundesländern bewirtschaften. Die betriebsbezogenen Antragsdaten und Luftbilder können vom zentralen Server hinzu geladen werden.
Fördermöglichkeiten:
- Basisprämie
im Rahmen der betrieblichen Zahlungsansprüche; ein Zahlungsanspruch wird mittels der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung von einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche aktiviert, einschließlich einer Greeningzahlung bei Einhaltung von bestimmten Vorgaben im Rahmen der Anbaudiversifizierung, der Vorhaltung von Ökologischen Vorrangsflächen ab bestimmten Flächengrößen sowie zum Erhalt von Dauergrünland. - Umverteilungsprämie
Landwirten wird für die ersten 46 Hektare eine zusätzliche Prämie gewährt. Die Umverteilungsprämie beträgt etwa 50 Euro pro Hektar (Euro/ha) für die ersten 30 Hektare und 30 Euro/ha für die nächsten 16 Hektare. - Junglandwirteprämie
Junglandwirte, die die Voraussetzungen nach Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 erfüllen wird für die ersten 90 Hektare eine weitere Prämie von etwa 44 Euro/ha gezahlt.
Die Antragssoftware für 2021 steht den Landwirten für MV ab sofort unter agrarantrag-mv.de online zur Verfügung.
Aber bitte beachten: Sammelantrag und Nutzungsnachweis können ab jetzt bearbeitet und gespeichert werden. Das Einreichen wird jedoch erst später möglich sein, da zurzeit noch eine Programmanpassung vorgenommen wird. Ergänzungen oder noch bestehende Fehler in der Antragstellung werden in der nächsten Zeit durch Updates in der Webanwendung installiert bzw. korrigiert (Die Updates werden automatisch verfügbar sein).
Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die digitalen Antragsunterlagen 2021 sorgfältig bearbeitet und rechtzeitig eingereicht werden müssen. Letzter Einreichungstermin ist der 17. Mai 2021. Nach dem 17. Mai 2021 eingehende Anträge haben auf Grund der verspäteten Abgabe Prämienkürzungen zur Folge. Anträge die nach dem 11. Juni 2021 eingehen, gelten als verfristet und werden somit abgelehnt.
Auch 2021 müssen die Antragsteller nach Abgabe und Vorlage aller Anträge ihre Unterlagen auf vorhandene Flächenüberschneidungen mit den Nachbarn prüfen. Dazu ist eine Überlappungsprüfung in der Webanwendung integriert. Die korrigierten Daten sind dann wiederum bis zum 23. Juni 2021 online einzureichen.
Sofern erstmalig Flächen/ Anträge in Mecklenburg-Vorpommern erfasst werden sollen, muss zunächst eine Registrierung bei dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt, in dessen Bereich die zu beantragenden Flächen liegen.
Tipp:
Ansprechpartner bei fachlichen und technischen Fragen ist die zuständige Bewilligungsbehörde:
http://www.stalu-mv.de/agrarantrag-hotline
Agrarantrag MV (Seite mit Hinweisen und Dokumenten)
Merkblatt EU-Direktzahlungen
Quelle: Ministerium für Landwirtshaft und Umwelt (LM)
2021-04-12