Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung zur Unterstützung der heimischen Wirtschaft unterschrieben

Glawe: Erweiterung des Kreises der Antragsteller – auch Unternehmen ab 50 Beschäftigte bis 100 Mitarbeiter bekommen vom Land nicht-rückzahlbaren Zuschuss – mehr Unternehmen können von Unterstützung profitieren – über 1.800 Anträge bewilligt

Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe

Nach intensiven Verhandlungen zwischen Bund und Ländern hat Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe die Verwaltungsvereinbarungen zum Soforthilfeprogramm des Bundes zur Umsetzung des Programms für Mitarbeiter bis zu 10 Beschäftigten unterzeichnet. „Wir haben uns in den Verhandlungen mit dem Bund auf eine Erweiterung des Kreises der Antragsteller geeinigt. Für das Soforthilfeprogramm bis 10 Beschäftigte können die vom Bund zugesagten Mittel fließen. Das Land war hier in Vorleistung gegangen. Mehr Unternehmen können von der Hilfe künftig profitieren. Landwirtschaftliche Unternehmen, Unternehmen im Nebenerwerb sowie gemeinnützige Unternehmen sind neu mit dabei. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden. Die Konditionen bleiben erhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe .

Start-ups bekommen 2 Milliarden Euro: Maßgeschneiderte Unterstützung in der Corona-Krise

Auch Start-ups werden aufgrund der Corona-Pandemie noch besser unterstützt.

Dazu Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Wir schaffen einen Start-up-Booster als Corona-Unterstützung für Start-ups, junge Technologieunternehmen und kleine Mittelständler im Umfang von 2 Milliarden Euro. Für diese jungen innovativen Unternehmen passen klassische Kreditinstrumente häufig nicht. Daher bieten wir ein maßgeschneidertes Unterstützungspaket an. Wir nehmen dafür rund 2 Milliarden Euro in die Hand und erweitern die Wagniskapitalfinanzierung, damit auch weiterhin Finanzierungsrunden für zukunftsträchtige innovative Start-ups aus Deutschland stattfinden können. Damit sichern wir Arbeitsplätze und Innovationen in Deutschland.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz: „Start-ups sollen auch in der aktuellen Krise weiter erfolgreich an ihren Ideen basteln können. Deshalb werden wir Gründerinnen und Gründern jetzt schnell helfen. Mit einem 2-Milliarden-Euro-Hilfspaket sorgen wir dafür, dass diese innovative Wachstumsbranche mit vielen tausenden Beschäftigten gut durch die Krise kommt. Finanzierungsrunden können durch diese Hilfe weiterlaufen. Das ist wichtig, denn für eine gute Zukunft braucht Deutschland innovative Köpfe.“

Die Bundesregierung ergänzt damit die bereits bestehenden Unterstützungsprogramme um ein Maßnahmenpaket, das speziell auf die Bedürfnisse von Start-ups zugeschnitten ist. Start-ups haben darüber hinaus grundsätzlich auch Zugang zu allen Unterstützungsmaßnahmen des Corona-Hilfspakets. Jedoch passen klassische Kreditinstrumente häufig nicht auf die Bedürfnisse junger Start-ups.

Das Maßnahmenpaket umfasst insbesondere folgende Elemente, die schrittweise umgesetzt werden:

  • Öffentlichen Wagniskapitalinvestoren auf Dachfonds- und auf Fondsebene (zum Beispiel KfW Capital, Europäischer Investitionsfonds, High-Tech Gründerfonds, coparion) sollen kurzfristig zusätzliche öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt werden, die im Rahmen der Ko-Investition zusammen mit privaten Investoren für Finanzierungsrunden von Start-ups eingesetzt werden können.
  • Die Dachfondsinvestoren KfW Capital und Europäischer Investitionsfonds (EIF) sollen perspektivisch mit zusätzlichen öffentlichen Mitteln in die Lage versetzt werden, Anteile von ausfallenden Fondsinvestoren zu übernehmen.
  • Für junge Start-ups ohne Wagniskapitalgeber im Gesellschafterkreis und kleine Mittelständler soll die Finanzierung mit Wagniskapital und Eigenkapital-ersetzenden Finanzierungsformen erleichtert werden.

Parallel zur Umsetzung des Maßnahmenpakets stimmt die Bundesregierung weiter die Ausgestaltung des Zukunftsfonds für Start-ups ab, der mittelfristig den Weg aus der Krise unterstützen soll.

Erweiterung des Kreises der Antragsteller

Zu den bisherigen Antragstellern kommen folgende Kreise hinzu:

  • Einbeziehung der gesamten Branche der Land- und Forstwirtschaft in die Hilfe. Somit können nun auch landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen aus den Bereichen Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur von den Soforthilfen profitieren.
  • Auch Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten, die im Nebenerwerb betrieben werden und dauerhaft am Markt tätig sind, können die Hilfe erhalten. Freiberufler und Soloselbstständige müssen ihre Tätigkeit im Haupterwerb durchführen.
  • Auch gemeinnützige Unternehmen, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen agieren, sind unabhängig von ihrer Rechtsform vom Programm erfasst. Sie können also z.B. als gGmbH oder als e.V. organisiert sein.

Landesprogramm nun auch von 50 bis 100 Beschäftigte für nicht-rückzahlbaren Zuschuss

Das Land finanziert im Rahmen des Soforthilfeprogramms künftig nicht mehr nur Unternehmen von 10 bis 49 Beschäftigten. „Unternehmen von 50 bis 100 Beschäftigten mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern erhalten ebenfalls aus dem eigenen Landesprogramm nicht rückzahlbare Zuschüsse bis maximal 60.000 Euro. Das ist direkte und schnelle Unterstützung für die heimische Wirtschaft“, sagte Glawe weiter.

Für Unternehmen mit Beschäftigten ab 101 bis 249 Beschäftigten besteht ebenso die Möglichkeit der Unterstützung. Hier wird nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ entschieden. Die Unterstützung kann beispielsweise durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder Kredit erfolgen.

Neues Formular ab 01. April in Kraft

Angesichts der Erweiterungen des Empfängerkreises wurde das Antragsformular angepasst. Es gilt für alle Anträge ab heute (01. April). Das Landesförderinstitut hat auf seiner Homepage das bisherige Formular gegen das überarbeitete ausgetauscht. „Die vor dem 01. April bereits eingegangen Anträge werden weiter bewilligt. Ab Mittwoch (01. April) gilt dann ausschließlich der neue Antrag. Dieses wird dann auch dem erweiterten Kreis der Antragsteller gerecht“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Soforthilfe nach der Zahl der Beschäftigten gestaffelt

Die Höhe der Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:

  • bis zu 5 Beschäftigte bis zu 9.000 Euro
  • bis zu 10 Beschäftigte bis zu 15.000 Euro
  • bis zu 24 Beschäftigte bis zu 25.000 Euro
  • bis zu 49 Beschäftigte bis zu 40.000 Euro
  • bis zu 100 Beschäftigte bis zu 60.000 Euro.

Über 1.800 Bewilligungen – über 19 Millionen Euro ausgezahlt

Bei den Zahlungen der Soforthilfe handelt es sich um nicht-rückzahlbare Zuschüsse. 1.841 bewilligte und zur Zahlung angewiesene Anträge sind beim Landesförderinstitut erfolgt (Stand: Dienstag-Abend, 31. März 2020). „Das Antragsaufkommen ist weiter enorm. Alle Maßnahmen sind ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze – vom Solo-Selbstständigen über Kleinstunternehmen bis hin zu mittelständischen Unternehmen“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend. Circa 26.000 Anträge sind beim Landesförderinstitut eingegangen. Ausgezahlt wurden rund 19,2 Millionen Euro. Aktuell wurde das Antragsformular 145.000 heruntergeladen.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit

Print Friendly, PDF & Email