Der Brexit ist da! Wie geht es weiter ab dem 1. Februar 2020?

Am 30. Januar 2020 hat der Europäische Rat das Austrittsabkommen des britischen Königreichs aus der Europäischen Union beschlossen.

Ab dem 1. Februar 2020 beginnt damit der Übergangszeitraum. Dieser im Rahmen des Austrittsabkommens vereinbarte, befristete Zeitraum gilt mindestens bis zum 31. Dezember 2020.
Bis zu diesem Zeitpunkt ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger, Verbraucher, Unternehmen, Investoren, Studenten und Forscher in der EU und im Vereinigten Königreich keine Änderungen.

Fragen und Antworten zum Brexit

Zum Thema Brexit und Austrittsabkommen hat die Europäische Kommission eine (kurze) Zusammenfassung veröffentlicht, die sich mit Fragen und Antworten zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union befasst.

Dort geht um u. a. um folgende Themenschwerpunkte:

  1. Welchen Status wird das Vereinigte Königreich während des Übergangszeitraums haben?
  2. Welche Verpflichtungen wird das Vereinigte Königreich während des Übergangszeitraums haben?
  3. Was ist in den Gemeinsamen Bestimmungen des Austrittsabkommens enthalten, z. B. in Bezug auf:
    – Aufenthaltsrechte
    – die Rechte von Arbeitnehmern und Selbstständigen und die Anerkennung von Berufsqualifikationen
    – vor Ablauf des Übergangszeitraums in Verkehr gebrachte Waren bezüglich Lieferketten/Zoll
    – den Schutz bestehender einheitlicher EU-Rechte des geistigen Eigentums
    – den Umgang mit laufenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmen
    – die Verwendung von Daten und Informationen, die vor dem Ablauf des Übergangszeitraums ausgetauscht wurden
    – laufende Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge

Die Zusammenfassung „Fragen und Antworten zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union“ kann auf den Seiten der Europäischen Kommission herunterladen werden.

2020-02-03

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