Änderungen 2020: Neue Gesetze und Regelungen im Überblick

2020 gelten wieder neue Gesetze und Regelungen für Verbraucher und Betriebe. Die Deutsche Handwerks Zeitung hat die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst.

Nachfolgend ein kurzer Überblick zu dem, was sich 2020 ändern wird:

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2020 um 16 Cent auf 9,35 Euro pro Stunde.
  • Die tariflichen Mindestlöhne für Beschäftigte im Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk sowie Maler und Lackierer steigen ab Mai 2020. Der Mindestlohn für Gebäudereiniger steigt zum 1. Dezember 2020.
  • In zwölf aktuell zulassungsfreien Gewerken gilt ab Januar 2020 wieder die Meisterpflicht.
  • Das Gesetz zur Bürokratieentlastung tritt Anfang 2020 in Kraft. Als Kernelement wird die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bezeichnet. Darüber hinaus soll es Erleichterungen bei der Bereitstellung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke geben.
  • Azubis sollen im kommenden Jahr eine Mindestausbildungsvergütung erhalten. Das entsprechende Gesetz tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
  • Als weitere Anpassung sieht das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz vor, international verständliche Zusatzbezeichnungen für berufliche Abschlüsse einzuführen. Ein Meister erhält dem Entwurf zufolge künftig den Zusatz „Bachelor Professional”, ein Betriebswirt im Handwerk den Titel „Master Professional”. Für die erste Fortbildungsstufe, z. B. KFZ Servicetechniker, lautet der zusätzliche Bezeichnung „Berufsspezialist”.
  • Elektronische Aufzeichnungssysteme müssen ab dem neuen Jahr eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) haben (§ 146a Abgabenordnung (AO) und Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen). Allerdings gibt es eine Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020. Für nicht aufrüstbare PC-Kassen und vor dem 26. November 2010 angeschaffte nicht aufrüstbare Registrierkassen gilt diese Regelung jedoch nicht.
  • Ab 2020 gibt es ebenso Änderungen bei den Familienleistungen Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag und Kindergeld
  • Stromkunden in Deutschland müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Energiekosten einstellen. Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll 2020 um 5,5 Prozent auf 6,756 Cent je Kilowattstunde steigen.
  • In der Sozialversicherung gibt es neue Rechengrößen ab 2020.
    So gilt ab 1. Januar 2020 für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung eine neue Einkommensgrenze bis zu einem Höchstbetrag von 6.900 Euro im Monat in den alten und 6.450 Euro in den neuen Bundesländern.
    In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze ab 2020 auf jährlich 56.250 Euro (4.687,50 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 62.550 Euro (5.212,50 Euro im Monat).
  • Wohngeldreform: Ab dem 1. Januar 2020 wird es mehr Wohngeld geben. Davon werden insgesamt rund 660.000 Haushalte in Deutschland profitieren.
  • Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), das am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, werden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Zudem können Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten.
  • Freibetrag bei Betriebsrente kommt 2020: Ab 1. Januar 2020 soll nach einem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn ein Freibetrag von 159,25 Euro für die Krankenkassenbeiträge gelten.
  • Im März 2020 tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Damit können beruflich Qualifizierte aus Drittstaaten können leichter in Deutschland arbeiten.
  • Kassenbons werden in Deutschland zum 1. Januar 2020 zur Pflicht. Es handelt sich dabei um eine Regelung, die im Rahmen der Kassensicherungsordnung eingeführt wurde.
  • Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt zum 1. Januar 2020 von jetzt 2,5 auf dann 2,4 Prozent. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022.
  • Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Plastiktüten-Verbot verabschiedet, das voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2020 in Kraft tritt.
  • Änderungen beim Meister-BAföG ab August 2020: Zu den Änderungen beim Meister-BAföG ab 1. August 2020 gehört, dass die Höchstsätze steigen, es für jede einzelne Fortbildungsstufe ein neues BAföG geben kann und bei vollzeitschulischen Fortbildungsmaßnahmen alle Kosten übernommen werden.

Ausführliche Informationen mit weiterführenden Links findet man auf den Internetseiten der Deutschen Handwerks Zeitung.

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung

2020-01-02

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