Zwei Jahre NetzDG: Bitkom zieht Bilanz

Seit dem 1. Januar 2018 müssen soziale Netzwerke ihren Nutzern ermöglichen, sich bei den jeweiligen Unternehmen über rechtswidrige Inhalte zu beschweren.

Dies verlangt das sogenannte „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“, kurz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG.

Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Beim NetzDG stehen Aufwand und Nutzen in einem krassen Missverhältnis, die Umsetzung bleibt schwierig. Wenn Plattformen Nutzerbeiträge löschen, dann wegen ihrer freiwillig sich selbst auferlegten Regeln, weniger durch Anforderungen des NetzDG. Die Löschquoten aus Meldungen und Entfernungen nach dem NetzDG liegen teilweise bei nur 2 Prozent oder darunter.

Die Rechtsdurchsetzung im Internet ist grundsätzlich Kernaufgabe von Staat und Behörden und sollte nicht an privatwirtschaftliche Unternehmen überantwortet werden. Die kurzen Fristen veranlassen sie im Zweifel eher zum Löschen, der Meinungsfreiheit wird damit ein Bärendienst erwiesen. Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben machen den betroffenen Unternehmen die Umsetzung nach wie vor schwer.

Viele Punkte sollten nachgebessert werden, etwa die Wirksamkeit der Löschfristen. Gerade Delikte wie Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede sind hochgradig auslegungsbedürftig und kontextabhängig. Darüber in kurzer Zeit richtig zu entscheiden, ist oft nicht möglich. Die Aufsichtsbehörden sollten zudem endlich den Dialog mit den Plattformbetreibern suchen. Das würde den Unternehmen ein rechtskonformes Handeln deutlich erleichtern. Nicht zuletzt sollte der Strafrechtskatalog im NetzDG restriktiver gefasst werden.

Mit dem neuesten Gesetzesentwurf des Bundesjustizministeriums führt die Bundesregierung die geplante Evaluation des NetzDG ad absurdum. Umso mehr sprechen wir uns für eine sorgfältige Evaluation aus. In diesem Rahmen sollten Lösungen für die im Gesetz vorgesehene regulierte Selbstregulierung entwickelt und die Kommunikation zwischen Plattformen und Behörden verbessert werden.

Grundsätzlich wäre eine EU-weite Regelung zur Bekämpfung von Hass im Internet sehr viel sinnvoller. Nationale Alleingänge wie das NetzDG in Deutschland oder das Gesetzesvorhaben in Frankreich führen zu einer weiteren Fragmentierung innerhalb der EU und erschweren die Suche nach gemeinsamen Regeln gegen Hasskriminalität.“

Quelle: Pressemitteilung Bitkom

2019-12-18

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