Finanzamt, Umsatzsteuer

BMF: Neues zu steuerlichen Fragen 2020

Unter Datum vom 16. und 17.12 2019 hat das Bundesministerium der Finanzen mehrere Schreiben veröffentlicht.

Mit dem ersten Schreiben wird die Anleitung mit Beispielen zum rechtskonformen Ausfüllen des Vordrucks im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2020 veröffentlicht (Vordruck im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren, veröffentlicht im BMF-Schreiben vom 30. September 2019)

Mit dem zweiten BMF-Schreiben werden die Vordruckmuster zur Umsatzsteuererklärung 2020 eingeführt. Hingewiesen wird in diesem Schreiben auf Änderungen, die ab dem Kalenderjahr 2020 in Kraft treten. Zudem ist auch hier eine Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2020, die bis zum 31. Juli 2021 fällig ist, enthalten.

In einem dritten Schreiben geht es um die lohn­steu­er­li­che Be­hand­lung von un­ent­gelt­li­chen oder ver­bil­lig­ten Mahl­zei­ten der Ar­beit­neh­mer ab Ka­len­der­jahr 2020.

Alle Schreiben stehen bis zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (Service/Publikationen/ BMF-Schreiben) als Download zur Verfügung.

2019-12-27

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