Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz GmbH

Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel”

Die Förderrichtlinie des BMAS „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel“ wird um den Handlungsschwerpunkt Künstliche Intelligenz (KI) erweitert.

Die am 11. Oktober 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichte ergänzte Förderrichtlinie legt einen Schwerpunkt auf die Erprobung menschenzentrierter KI-Anwendungen in der betrieblichen Praxis.
Die Idee: In geschützten Räumen können Unternehmen und Verwaltungen neue Arbeitsweisen speziell im Zusammenhang mit menschenzentrierten Anwendungen digitaler Systeme – insbesondere KI – in den Themenfeldern Führung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit oder Wissensmanagement erproben.

Was wird gefördert?

Förderfähig im Rahmen der Förderrichtlinie sind Lern- und Experimentierräume mit Schwerpunkt KI, die innovative Lösungen für die Gestaltung der digitalen Arbeitswelt entwickeln, auf betrieblicher Ebene unter Beteiligung der Belegschaft stattfinden und durch wissenschaftliche Einrichtungen begleitet und evaluiert werden.
Dabei geht es vorrangig um folgende Themenfelder:

  • Einführung und Erprobung von KI im Betrieb
    Entwicklungs-, Einführungs- und Veränderungsprozesse zur Nutzung von KI-basierten Systemen (Lernförderliche Gestaltung, Zieldefinition und Folgenabschätzung zu Beschäftigungswirkungen, Qualifikationsanforderungen und Belastungen, Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarfe
  • Transparente, diskriminierungsfreie und ethische Anwendung von KI
    Entwicklung und Erprobung von Methoden einer transparenten, diskriminierungsfreien, ethischen und nachvollziehbaren Anwendung von KI im Betrieb, insbesondere im Umgang mit arbeitsplatz- und personenbezogenen Daten unter frühestmöglicher Beteiligung der Beschäftigten
  • Verbesserung der Arbeitsqualität durch digitale Systeme
    Einsatz digitaler Assistenz- und Tutorensysteme unter Berücksichtigung der Be- und Entlastungen für die Beschäftigten
  • Arbeitsqualität in agilen Systemen
    Gut gestaltetes Arbeiten in agilen Systemen, durch umfassende Betrachtung der Anforderungen an Führung, der Rolle von Human Resources der Akzeptanz und Beteiligung der (älter werdenden) Belegschaften, der Handlungsspielräume der agil Arbeitenden und der räumlichen Gestaltung der Arbeitsumgebung.
Wie wird gefördert?

Innovative Projekte können über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gefördert werden. Jedes dieser Projekte wird auf ihre Übertragbarkeit auf das gesamte Unternehmen, in denen sie erprobt werden, getestet.
Die Zuwendungen im Wege der Projektförderung werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form der Anteilfinanzierung gewährt.
Die maximale Zuschusshöhe für eine Förderung aus Mitteln des Bundes nach Maßgabe dieser Richtlinie beträgt grundsätzlich bis zu 70 %. Mindestens 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben sollen von den Antragstellenden als Eigenanteil aufgebracht werden.

Jetzt bis zum 22. November 2019 bewerben

Antragsberechtigte und interessierte Unternehmen, Verwaltungen und andere Träger können sich ab sofort mit ihrer Idee bis zum 22. November 2019 um eine Förderung über die ergänzte Förderrichtlinie bewerben.
Dabei sind Projektskizzen und grobe Finanzpläne vorzulegen.

Weitere Informationen und Materialien zum Bewerbungsverfahren, den Förderbedingungen und dem Leistungsumfang erhalten Sie auf der Webseite des Projektträgers (gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH).

Förderrichtlinie „Zukunftsfähige Unternehmen und Verwaltungen im digitalen Wandel”

2019-10-17

Print Friendly, PDF & Email