3. Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III)

Das Bundeskabinett hat am 18. September 2019 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III) beschlossen.

Mit dem BEG III soll die Wirtschaft um insgesamt 1.168 Millionen Euro pro Jahr von Bürokratie entlastet werden.
Der Regierungsentwurf sieht dafür u. a. vor:

  • die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung an den Arbeitgeber
  • Erleichterungen bei der Archivierung von elektronisch gespeicherten Steuerunterlagen
  • eine Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro Vorjahresumsatz
  • zeitlich befristete Abschaffung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer- Voranmeldung für Neugründer
  • die Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe
  • Einführung der Textform anstelle der Schriftform für die Mitteilung einer Entscheidung des Arbeitgebers über einen Teilzeitwunsch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz die
  • Anhebung der lohnsteuerlichen Pauschalierungsgrenze von 62 Euro auf 100 Euro für Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung,
  • Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags von 500 Euro auf 600 Euro für betriebliche Gesundheitsförderung,
  • Anhebung der Arbeitslohngrenzen zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung,
  • Pauschalierung der Lohnsteuer für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer
  • Erhöhung der Grenzbeträge für Hilfeleistung durch Lohnsteuervereine
  • Wegfall der Anmeldepflicht zur Unfallversicherung für Unternehmer, die eine Gewerbeanzeige erstattet haben
  • Bürokratieabbau für Bescheinigungs- und Informationspflichten des Anbieters von Altersvorsorgeverträgen gegenüber dem Steuerpflichtigen
  • Erteilung von Auskünften über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse; Einführung einer elektronischen Übermittlungspflicht.
  • Einführung eines Basisregisters in Verbindung mit einer einheitlichen Wirtschaftsnummer 

Der nunmehr beschlossene Gesetzentwurf wird dem Bundesrat zugeleitet und anschließend – mit der Stellungnahme des Bundesrates – dem Bundestag vorgelegt.
Über das weitere Gesetzgebungsverfahren werden wir berichten.

Drittes Bürokratieentlastungsgesetz

2019-09-25

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