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Ökologischer Landbau: Förderung der Umstellungsberatung

Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft wurde eine neue Richtlinie veröffentlicht.

Ziel der „Richtlinie über die Förderung der Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen und Aquakulturunternehmen vor und während einer Umstellung auf die ökologische Produktionsweise sowie bei der Übernahme von ökologisch wirtschaftenden Unternehmen (BÖLN)” ist es, die Anzahl ökologisch wirtschaftender Betriebe in Deutschland zu erhöhen.

Mit der Umstellung auf die ökologische Wirtschaftsweise gemäß Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ist ein hoher Beratungsbedarf verbunden. Konventionell wirtschaftende Landwirtinnen und Landwirte können sich zu allen Umstellungsfragen von einer bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) registrierten Beratungskraft beraten lassen. Beratungen für landwirtschaftliche Unternehmen und Aquakulturbetriebe werden vor und auch während der Umstellungsphase gefördert sowie bei der Betriebsübernahme bereits ökologisch wirtschaftenden Betriebe.

Beratungen sind möglich:
  • hinsichtlich der Möglichkeiten und Folgen einer Umstellung ihres Unternehmens auf ökologischen Landbau bzw. ökologische Aquakultur
  • als produktionstechnische und/oder betriebswirtschaftliche Beratung während der Phase der Umstellung eines landwirtschaftlichen Unternehmens oder eines Aquakulturunternehmens auf ökologischen Landbau bzw. ökologische Aquakultur
  • als produktionstechnische und/oder betriebswirtschaftliche Beratung bei der Betriebsübernahme von bereits umgestellten ökologisch wirtschaftenden Unternehmen (landwirtschaftliche Unternehmen und Aquakulturunternehmen)

Alle Beratungsformen werden jeweils einmalig mit 50 Prozent der Beratungskosten bis maximal 4.000 Euro gefördert.
Gefördert wird eine für das Unternehmen kostenpflichtige Beratung, die von selbstständigen Beratern, von Beratungsunternehmen oder von privaten oder öffentlich-rechtlichen Beratungseinrichtungen durchgeführt wird. Die Berater müssen bei der Bewilligungsbehörde als anerkannte Berater (im Sinne dieser Förderrichtlinie) in einer speziell hierfür erstellten Liste registriert sein.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (laut EU-Definition):

  • die ausschließlich in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind oder
  • die sowohl in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse als auch in den Bereichen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind oder
  • die sowohl in der Primärproduktion aquakultureller Erzeugnisse als auch in den Bereichen der Verarbeitung und Vermarktung aquakultureller Erzeugnisse tätig sind.
Wann läuft die Antragsfrist ab?

Bis zum 31. Mai 2021 ist es möglich, einen entsprechenden Antrag einzureichen.

Ausführliche Informationen sowie Antragsformulare zum Download findet man auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

2019-08-23

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