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IFH-Studie zu Soloselbstständigkeit im Handwerk

Die Soloselbstständigkeit wird häufig mit einer prekären Wirtschaftsweise der „marginalen“ Alleinunternehmer assoziiert.

Eine Auswertung der Daten der Mikrozensusbefragung 2014 durch das ifh Göttingen zeichnet jedoch ein recht ausdifferenziertes Bild der Soloselbstständigkeit im Handwerk.
Ein besonderer Schwerpunkt der Studie liegt dabei auf der Beschreibung der sozialen Lage der Soloselbstständigen in Handwerksberufen, welche in erster Linie durch die Statistiken zu persönlichen Nettoeinkommen und Haushaltseinkommen sowie ihre Verteilung erfasst wird.

Erwartungsgemäß befinden sich zwar unter den soloselbstständigen Unternehmern viele auffällige Subpopulationen: EU-Ausländer, Frauen, Erwerbstätige im Rentenbezugsalter und Teilzeittätige. Die Nettoeinkommen der Soloselbstständigen liegen dabei im Mittel deutlich unterhalb der entsprechenden Werte für Selbstständige mit Beschäftigten und sogar unterhalb der Werte für abhängig Beschäftigte. Ferner sind Soloselbstständige häufiger nicht rentenversichert und verfügen seltener über Wohneigentum als Selbstständige mit Beschäftigten.

Allerdings zeichnet sich zugleich ab, dass die überwiegende Mehrheit der Soloselbstständigen in Handwerksberufen derzeit Einkommen erreicht, die oberhalb der Armutsgefährdungsschwelle für einen Ein-Personen-Haushalt liegen. Die Gleichstellung der Soloselbstständigkeit mit einer prekären Lebensweise ist damit nicht zulässig: Die Soloselbstständigkeit birgt zwar gegenüber anderen Erwerbsformen zweifelsohne erhöhte Risiken für niedrige persönliche Einkommen. Dennoch lässt sich beobachten, dass die Mehrheit der Soloselbstständigen im mittleren Einkommensbereich verortet werden kann.

Als problematisch kann demzufolge weniger die aktuelle Einkommenslage der Soloselbstständigen eingeschätzt werden, vielmehr die Ungleichstellung unterschiedlicher Erwerbsformen im Hinblick auf die Pflichten zur sozialen Absicherung.

  • Im Hinblick auf ihre Einkommen und Eigentumsverhältnisse ähneln die Soloselbstständigen mehr den abhängig Beschäftigten als den etablierten Unternehmern. Anders verhält es sich bei Fragen der Altersvorsorge.
  • Die meisten Soloselbstständigen (72%) sind im Handwerk in den Berufen der Anlage A tätig. Allerdings ist das zulassungsfreie Handwerk deutlich stärker von der soloselbstständigen Wirtschaftsweise geprägt.
  • Bei den Soloselbstständigen handelt es sich um eine recht heterogene Gruppe, in der Frauen, EU-Ausländer, Personen im Rentenbezugsalter, Teilzeittätige, Alleinstehende und Personen mit einem akademischen Abschluss überrepräsentiert sind.
  • Soloselbstständige verzeichnen im Durchschnitt geringere monatliche Nettoeinkommen (1.681 €) als abhängig Beschäftigte (1.728 €) und als Selbstständige mit Beschäftigten (2.678 €).
  • 20% der Soloselbständigen erreichen persönliche Nettoeinkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwellen für einen Ein-Personen-Haushalt (917 €).
  • Eine wichtige Ursache für die Einkommensunterschiede ist die hohe Teilzeitquote der Soloselbstständigen (19%).
  • Soloselbstständige sind im sozialen Kontext nicht besser abgesichert als abhängig Beschäftigte.
  • Soloselbstständige sind seltener rentenversichert als Selbstständige mit Beschäftigten und verfügen seltener über Wohneigentum.

Studie “Soloselbstständigkeit im Handwerk: Ergebnisse des Mikrozensus 2014”

Quelle: ifh Göttingen

2019-08-05

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