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„Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“

Mit der Ende Juni 2019 veröffentlichten Richtlinie möchte das BMWi nun auch nichttechnische Innovationen fördern, wie z. B. neue digitale Geschäftsmodelle. Dabei zielt das Programm insbesondere auf die Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen.

Die neue Pilotförderung IGP ist Teil der Transferinitiative des BMWi, die das Ziel verfolgt, Hindernisse und Lücken auf dem Weg von der Idee zum Markterfolg zu benennen und zu beseitigen.
Konkret erfasst werden von der neuen Förderrichtlinie unter anderem innovative Geschäftsmodelle und Designansätze, aber auch Anwendungssoftware wie neuartige Lern-Apps sowie neue Formen der Technologienutzung.

Der Programmstart soll im Herbst mit einem ersten Förderaufruf zu digitalen und datengetriebenen Geschäftsmodellen und Pionierlösungen erfolgen. Für das kommende Jahr ist ein zweiter Aufruf geplant, der besonders auf kultur- und kreativwirtschaftliche Innovationen zielt. Ein dritter Aufruf soll voraussichtlich Innovationen mit einem besonders hohen „Social Impact“ adressieren, beispielsweise im Bereich Bildung und Informationszugang. Es stehen 25 Millionen Euro über 4 Jahre zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Im Fokus der Förderung stehen die sog. „nichttechnischen Innovationen”. Darunter werden neuartige Produkt, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und Marketingkonzepte wie auch Geschäftsmodelle verstanden.
Der primäre Wertschöpfungsbeitrag entsteht dabei wesentlich aus Veränderungen, die auf bisher nicht bekannte Anwendungskontexte, Nutzungsmöglichkeiten, organisationale Strukturen oder Ertrags und Wertschöpfungsmechaniken abzielen. Dabei können durchaus auch neue Technologien eingesetzt werden.
Nichttechnische Innovationen können in marktorientierter und gemeinwohlorientierter Ausprägung, aber auch in Mischformen vorliegen.

Wer wird gefördert?

Es gibt drei Projektformen:

Projektform A (Frühphase/Machbarkeit)
Antragsberechtigt sind
– Kleinstunternehmen
– Kleinunternehmen
– Mittlere Unternehmen
– Freiberuflerinnen/Freiberufler
– Handwerkerinnen/Handwerker
– andere Selbständige mit und ohne Beschäftigte
Zudem sind zukunftsgerichtete Innovatoren antragsberechtigt, die glaubhaft darlegen können, zum Förderbeginn ein das Projekt umsetzendes Unternehmen mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung in Deutschland zu führen.

Projektform B (Ausreifung/Marktpilotierung)
Antragsberechtigt sind alle zuvor Genannten sowie mit diesen kooperierende, nichtwirtschaftlich tätige deutsche Forschungseinrichtungen

Projektform C (Netzwerke)
Antragsberechtigt für das Management von Kooperationsnetzwerken sind die von mindestens fünf beteiligten KMU (inkl. Selbständige und junge Unternehmen) damit beauftragten Einrichtungen, z. B. eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung oder eine externe Einrichtung.

Wie erfolgt die Förderung?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Die Fördersätze betragen in der Projektform A 60 % bei mittleren, 65 % bei kleinen und 70 % bei Kleinstunternehmen.
In der Projektform B gelten analog Fördersätze von 45 bis 55 %.

Die Förderhöhe bezieht sich auf zuwendungsfähige Kosten/Ausgaben (Personalausgaben und -kosten, Ausgaben und Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte, Übrige Ausgaben und Kosten via Pauschale):

Projekte der Projektform A sind bis zu 70.000 Euro zuwendungsfähig. Projekte der Projektform B sind bis zu 300.000 Euro zuwendungsfähig.

Ausführliche Informationen zum Förderprogramm kann man in der Förderrichtlinie „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ nachlesen.

Quelle: Innovationsnachrichten DIHK; Förderrichtlinie IGP

2019-08-01

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