Gefährdungsbeurteilung, Dienstwagen Dienstauto, Kleintransporter

Gefährdungsbeurteilung auch für Dienstfahrzeuge?

Unternehmer haben die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen für die Beschäftigten zu ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen.

Das gilt auch beim Einsatz von Dienstfahrzeugen, da alle Fahrzeuge, die von Arbeitgebern bereitgestellt und von den Beschäftigten bei deren Tätigkeit benutzt werden, zu den Arbeitsmitteln im Sinne des Paragrafen 1 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zählen.

Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es immer um den Arbeitsschutz. Nach Paragraf 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) haben Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.

In der Gefährdungsbeurteilung von Dienstfahrzeugen ist daher zu überlegen, über welche Ausstattung ein Firmenfahrzeug verfügen muss. Diese Gefährdungsbeurteilung ist immer auch zu dokumentieren. Ebenso müssen Arbeitnehmer unterwiesen werden, wie das Fahrzeug als Arbeitsmittel zu verwenden ist.

Da immer der Stand der Technik eine große Rolle spielt, sollte insbesondere bei der Anschaffung von neuen Dienstwagen genau geprüft werden, ob angebotene Serienausstattungen ausreichend sind, ob die gesetzlichen Anforderungen (ArbSchG) laut Gefährdungsbeurteilung erfüllt werden und welche technischen, branchenbezogenen Zusatzausrüstungen Sinn machen, um die Arbeitssicherheit zu erhöhen. Es geht z. B. darum, wieviel Personen transportiert werden sollen, ob spezielle Zubehörteile wie Werkstattausbauten, Dachträger oder ein Kastenwagen gebraucht werden.

Nachfolgend zehn technische Features, die man kennen sollte und deren Einsatz bei Dienstfahrzeugen sinnvoll sein könnte:

  • Toter-Winkel-Assistent
  • Automatische Abstandsregel- und Bremssysteme
  • Einparkhilfen
  • Xenon-, LED- und Laserlichtsysteme
  • Navigationssysteme
  • Ergonomischer Fahrersitz
  • Freisprecheinrichtung
  • Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Material
  • Systeme zur Ladungssicherung in Kombifahrzeugen
  • Verkehrszeichenbeobachter.

Natürlich sollte man immer überlegen, was wirklich von Nutzen ist. So wird ein Fahrzeug, das viel im ländlichen Raum unterwegs ist, sicher keine Einparkhilfe brauchen, die wiederum bei Dienstfahrzeugen, die täglich in der Stadt unterwegs sind, Sinn macht.

In einem Artikel der aktuellen Ausgabe von etem 2.2019 – Magazin für Prävention, Rehabilitation und Entschädigung“ der Berufsgenossenschaft ETEM werden die zehn wichtigsten technischen Systeme für die Ausstattung von Dienstwagen vorgestellt.

Tipp: Ausführliche Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung erhält man z. B. in der aktuellen Broschüre 1. Arbeitsschutz-Handbuch MV“.

2019-06-17

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