Geschäftsgebäude, Gebäudeversicherung

Gebäudeversicherung: Was Unternehmer beachten sollten

Ein Geschäftsgebäude bildet oft das Fundament der beruflichen Existenz. Kommt es zu Beschädigungen oder gar Zerstörung des Gebäudes, kann das schnell zu existenzbedrohenden Belastungen oder gar zum finanziellen Ruin führen.

Deshalb sollte unbedingt eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Allerdings kommt es gerade bei der Gebäudeversicherung oft zu Auseinandersetzungen mit Versicherungsgesellschaften, schließlich geht es hier in der Regel um besonders hohe Summen .
Häufig passieren die ersten Fehler, die im Schadensfall zu Konflikten mit der Versicherung führen, schon beim Abschluss der Vertrages .

Nachfolgend deshalb einige grundlegende Hinweis, die man beachten sollte.
  • Wird das eigene Zuhause auch gewerblich genutzt, reicht eine Wohngebäudeversicherung, aber nur, wenn der Anteil der geschäftlichen Nutzung unter 50 % liegt .
    Für die (ausschließlich) betriebliche Nutzung eines Gebäudes gibt es die Firmengebäudeversicherung.
  • In beiden Fällen sind standardmäßig Gefahrenquellen wie Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel versichert.
    Weitere Optionen können in der Regel bei Bedarf hinzugebucht werden, z. B. für Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Erdbeben, Lawinen etc. Welche zusätzlichen Bausteine man wirklich benötigt, hängt natürlich insbesondere von der Lage des Gebäudes ab. So dürfte man in M-V kaum Probleme mit Lawinen haben, aber dafür durchaus mit Starkregen oder Hochwasser.
  • Wenn der Wert des Gebäudes nicht richtig bestimmt wird, droht eine Unterversicherung.
    Deshalb: Vor dem Abschluss gemeinsam mit der Versicherung den Wert des Gebäudes ermitteln und sorgfältig dokumentieren, wer den Wert ermittelt hat und was alles erfasst wurde (z. B. Nebengebäude, aber auch Vorschäden).
  • Ebenso ist es wichtig, den Geschäftszweck genauestens zu definieren. Gibt es hier Unklarheiten oder Abweichungen, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Wurde eine Versicherung – am besten natürlich nach dem Vergleich mehrerer Anbieter – abgeschlossen, muss auf Folgendes acht gegeben werden:
  • Alle baulichen Veränderungen (z. B. An- und Umbauten, Renovierungen, Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Dach) müssen angezeigt werden, da sie (aus Sicht der Versicherung) zur Gefahrenerhöhung führen.
  • Auch wenn sich die Nutzung ändern sollte – z. B. (verstärkter) Publikumsverkehr – wirkt sich das auf die Versicherung aus, denn damit könnten neue Gefahrenquellen verbunden sein.
  • Die Einhaltung von Vorschriften in Bezug auf Brandschutz (z. B. ausreichend Feuerlöscher, freie Fluchtwege) sollte garantiert und dokumentiert werden, z. B: Brandschutzbelehrungen für Mitarbeiter, Hinweise auf Gefahrenquellen (etwa brennbare Materialien, Umgang mit offenem Feuer), ausgehängte Notfallpläne.
Im Schadensfall niemals vorschnell handeln.

Wichtig ist, die Versicherung sofort zu informieren und nicht vorher versuchen, den Schaden zu beheben. Bei größeren Schäden sollte immer ein Gutachter hinzugezogen werden.

Auch wichtig: Ist das Gebäude zerstört und soll wieder aufgebaut werden, gibt es im Versicherungsvertrag eine Wiederherstellungsklausel, die besagt, dass ein Anspruch auf Auszahlung des Neuwertes dann besteht, wenn das wiederaufgebaute Gebäude nach Größe, Art und Zweck dem abgebrannten Gebäude entspricht. Außerdem ist die Wiederherstellung an bestimmte Fristen (meistens 3 Jahre) gebunden, deren Einhaltung Voraussetzung für den Anspruch des Versicherungsnehmers auf die Neuwertspanne ist.
Die Neuwertspanne kann auch dann gezahlt werden, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes günstiger waren als der Neuwert.

Tipp:

Neben der Gebäudesicherung sollte man auch über eine Haftpflichtversicherung nachdenken, die die Schädigung Dritter z. B. durch herabfallende Ziegel, Treppenschäden usw. abdeckt, oder eine Versicherung des Mobiliars. Denn auch das kann im Schadensfall ohne eine entsprechende Absicherung ziemlich teuer werden.

Welche Versicherungen für Gründer noch wichtig sein könnten, kann man z. B. in unserer Gründernews vom 11.01.2019 nachlesen.

2019-06-13

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