Kommission startet öffentliche Konsultation zu EU-Regeln für Umwelt- und Energiebeihilfen

Die EU-Kommission hat am 14. Mai 2019 eine öffentliche Konsultation zur Bewertung der geltenden Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen eröffnet.

Die Brüsseler Behörde hatte Anfang 2019 angekündigt, sieben Rechtsakte des Beihilferechts, darunter die Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen, um einen Zeitraum von zwei Jahren zu verlängern.
Bisher ist deren Auslaufen zum Ende des Jahres 2020 vorgesehen.

Gleichzeitig hat die Europäische Kommission eine Evaluierung dieser Vorgaben im Rahmen einer sogenannten “Eignungsprüfung” eingeleitet. Diese soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob nach Ende des Jahres 2022 weiter verlängert oder novelliert wird.

Im Rahmen der Evaluierung hat die EU-Kommission die öffentliche Konsultation eröffnet., an der sich auch Unternehmen beteiligen können.

Mit den Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen setzt die Europäische Kommission beispielsweise Regeln für die Genehmigung von Beihilfen bezüglich der Förderung der erneuerbaren Energien, der Kraft-Wärme-Koppelung und der Versorgungssicherheit.
Die Leitlinien sind somit ganz entscheidend für die Ausgestaltung energie- und umweltrechtlicher Vorgaben in Deutschland.

Fraglich ist, inwiefern die Leitlinien nach dem Urteil des EuGH vom 28. März für die Ausgestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weitere Umlageregelungen noch anzuwenden sind.
Der Europäische Gerichtshof hat das EEG 2012 einschließlich der Besonderen Ausgleichsregel als beihilfefrei eingestuft.

Wer sich an der öffentlichen Konsultation beteiligen möchte, kann Beiträge bis zum 10. Juli 2019 über diese Internetseite einreichen:
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2019_eeag/index_en.html

Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

2019-05-23

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