Ralph Schipke

Meisterpflicht im Handwerk: Ja oder Nein?

Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD haben sich im Bund auf Eckpunkte für eine Änderung der Handwerksordnung zur Rückkehr zur Meisterpflicht verständigt.

2004 wurde die Handwerksordnung novelliert. Hierdurch entfiel die Meisterpflicht für 54 Gewerke (die Zahl der Berufe mit Meisterpflicht von 94 auf rund 40 reduziert worden), zum Beispiel für Fliesenleger, Uhrmacher, Klavierbauer.

Ziel war es damals, Existenzgründungen zu erleichtern und somit zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Diese Berufe wurden von der Anlage A (Meisterpflicht) in die Anlage B (freiwillige Meisterprüfung) „verschoben“.

Derzeit beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene mit der Meisterpflicht (Beschluss der Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief) vom 08.04.2019).

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag 2018 dazu verpflichtet, den Meisterbrief zu erhalten sowie zu prüfen, inwiefern eine EU-konforme Wiedereinführung der Meisterpflicht für einzelne Berufsbilder möglich erscheint. In der Sommerpause soll nun ein Gesetzentwurf erarbeitet werden. Ziel im Bund ist es, dass ein entsprechendes Gesetz zum 01. Januar 2020 in Kraft treten kann.

Kritikpunkte des Handwerkst waren vor allem, dass:

  • es deutliche Qualitätsmängel bei vielen Anbietern ohne Meisterprüfung gibt
  • es zu Verwerfungen am Markt und Wettbewerbsverzerrungen kommt,
  • Kunden oftmals finanziellem Schaden erleiden, da viele der Ein- oder Zweimannbetriebe oder Meisterpflicht zwar kostengünstig arbeiten, aber oft nach kurzer Zeit nicht mehr existieren und es dadurch auch keine Mängelhaftung gibt
  • die fehlende Meisterpflicht zudem auch zu einem Rückgang der Beschäftigten- und Ausbildungszahlen geführt hat

Gegner der Wiedereinführung der Meisterpflicht führen vor allem ins Feld, dass:

  • die Meisterpflicht zur Abschottung von Märkten und damit zu höheren Preisen und einer zu geringen qualitativen Differenzierung des handwerklichen Leistungsangebots führen würde.
  • es bereits jetzt zu wenige Handwerksbetriebe gibt – ob mit oder ohne Meister
  • in Zeiten des Fachkräftemangels viele Handwerksbetriebe vor dem Aus stehen und der Meisterzwang das noch verstärken könnte
  • Qualitätsarbeit nicht vom Meistertitel abhängig ist, sondern dass es auch in Meisterbetrieben zu Mängelleistungen kommen kann

Abschließend noch einmal der Hinweis, dass bis jetzt juristisch noch nicht eindeutig geklärt ist, ob bzw. unter welchen Bedingungen die Wiedereinführung der Meisterpflicht überhaupt möglich ist.

2019-04-23

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