BBMV | Bankfachwirt Frank Bartelsen war jahrelang im Bankbereich tätig und verfügt über große Erfahrungen im Privat- und Firmenkreditgeschäft. Unterstützt wird er von Anne-Cathrin Lüttke, die mit einem Management-Abschluss sowie einem Master im Bereich Unternehmenskommunikation weitere Bausteine für eine erfolgreiche Nachfolgebegleitung einbringt.

Nachfolger schätzen Bürgschaften

2018 stieg der Anteil der von den Bürgschaftsbanken geförderten Unternehmensnachfolgen wie in den letzten Jahren weiter an. Das Volumen dieser Bürgschaften und Garantien wuchs deutlich um acht Prozent auf über 352 Millionen Euro.

Damit machten Nachfolgefinanzierungen bei den Bürgschaftsbanken ein Drittel aller unterstützten Unternehmen und des gesamten Fördervolumens aus. Gleichzeitig wird deutlich, wie wirkungsvoll dieses Instrument ist, um Nachfolgen auch finanziell zu bewältigen.

Insgesamt blieb die Nachfrage nach Bürgschaften und Garantien stabil: Die Bürgschaftsbanken förderten ähnlich viele KMU wie im Vorjahr (5.757, – 1,3%), das Volumen der Bürgschaften und Garantien blieb unverändert.
Mit diesen Sicherheiten konnten die Betriebe rund 1,7 Milliarden Euro an Krediten und Beteiligungen aufnehmen. 54 Prozent aller Förderungen gingen an übernommene oder neu gegründete Unternehmen. Seit 2010 nimmt ihr Anteil bei den Bürgschaftsbanken kontinuierlich zu, 2017 überstieg die Zahl der Förderungen für Übernahmen erstmals die der neu gegründeten Betriebe. Auch 2018 unterstützten sie mehr Nachfolger (1.623) als Gründer (1.496).

Nach aktuellen Untersuchungen der KfW zum Nachfolgegeschehen sind die Inhaber besser vorbereitet als in den vorangegangenen Jahren, beschäftigen sich früher mit anstehenden Übergaben und mehr KMU suchen externe Käufer.

Laut VDB-Vorsitzendem Guy Selbherr wird bei den Bürgschaftsbanken ein gesteigertes Interesse der Kreditwirtschaft beobachtet, Bürgschaftsbanken als Partner bei Nachfolgen einzubinden. Mit einer Fortsetzung dieses Trends werde gerechnet.

Die Beobachtung der weiteren Entwicklung im Bereich Nachfolgen ist wichtig. Gemeinsam mit Partnern analysiert der VDB daher die von Bürgschaftsbanken finanzierten Betriebsübernahmen. Die Veröffentlichung eines ersten bundesweiten Nachfolgemonitors ist für Frühsommer 2019 geplant.

Quelle: Pressemitteilung des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. (VDB) vom 18. Februar 2019

Über die Bürgschaftsbanken

Bürgschaftsbanken sind Kreditinstitute nach §1 des Kreditwesengesetzes. Sie wurden ab 1950 als Förderinstitute „von der Wirtschaft für die Wirtschaft“ gegründet. Ihre Gesellschafter sind Kammern und Wirtschaftsverbände aller Branchen, Kreditinstitute und Versicherungen sowie Förderinstitute der jeweiligen Bundesländer.
Sie übernehmen Ausfallbürgschaften (Bankbürgschaften) gegenüber Hausbanken für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art und für alle wirtschaftlich vertretbaren Vorhaben, zum Beispiel für

  • Existenzgründungen und Betriebsübernahmen
  • Investitions- und Wachstumsfinanzierungen
  • Betriebsmittel (auch Kontokorrentkreditrahmen)
  • Avale und Garantien (auch Kreditrahmen, zum Beispiel für Durchführungs- und Gewährleistungsbürgschaften)
  • Es werden auch Ausfallbürgschaften für Leasing- und Mietkauffinanzierungen übernommen.
  • An Landwirte, nicht gewerbliche Gartenbauer, Fischzucht- und Forstwirtschaftsbetriebe richten sich „Agrar-Bürgschaften“. Die Bürgschaftsbanken übernehmen dabei 50- oder 70-prozentige Bürgschaften für Kredite bis maximal 1,5 Mio. Euro.

Die Übernahme von Bürgschaften für Sanierungskredite ist ausgeschlossen.

Kontaktdaten der Bürgschaftsbank M-V:
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Telefon: 0385-395 55-0
Telefax: 0385-395 55-36
Mail: info@bbm-v.de
Internet: www.bbm-v.de

Unterstützung bei einer Unternehmensnachfolge bietet die Nachfolgezentrale MV. Träger des Projektes ist die BBM-V.

Frank Bartelsen (Bankfachwirt) sowie Anne-Cathrin Lüttke (Managementabschluss und Master im Bereich Unternehmenskommunikation) von der Nachfolgezentrale MV Foto: BBMV

2019-02-28

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