Tourismus, LIFT

Förderprogramm LIFT: Innovation und Wettbewerbsfähigkeit im Fokus der Tourismusförderung

Anlässlich des Deutschen Tourismustages am 15. November 2018 hat der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, die steigende wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus für Deutschland unterstrichen und eine neue Fördermaßnahme des Bundeswirtschaftsministeriums gestartet.

“Tourismus ist ein immer wichtigerer Wirtschaftsfaktor, der zu Wachstum und Beschäftigung beiträgt und entsprechend stark bei politischen Entscheidungen Berücksichtigung finden muss. Dies ist eines der Ziele der nationalen Tourismusstrategie, die wir derzeit erstellen. Der Deutsche Tourismusverband leistet dabei einen maßgeblichen Beitrag zur nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Entwicklung des Deutschlandtourismus. Impulse für die Entwicklung des Tourismus erhoffe ich mir auch von unserer neuen Fördermaßnahme LIFT. Sie soll insbesondere Innovationen hervorbringen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Deutschland weiter stärken.”

Die Tourismuswirtschaft gehört zu den ökonomischen Schwergewichten und größten Arbeitgebern in Deutschland und steuert 3,9 Prozent zur Bruttowertschöpfung Deutschlands bei und beschäftigt knapp drei Millionen Menschen.

Ziel der neuen Fördermaßnahme LIFT

Ziel der Fördermaßnahme zur Leistungssteigerung & Innovationsförderung im Tourismus (LIFT) ist es, den Tourismusstandort Deutschland weiter zu stärken. Dafür ist LIFT mit 1,5 Mio. Euro ausgestattet und soll schwerpunktmäßig die Umsetzung von Ideen aus den Bereichen “Digitalisierung”, “Internationalisierung” und “Tourismus für lebenswerte Regionen” fördern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Projektideen, die Digitalisierung, Internationalisierung und Vernetzung in strukturschwachen Räumen als leistungssteigernde Faktoren des Tourismus nutzen und innovative Lösungen für bestehende oder künftige Herausforderungen des Tourismusgewerbes anbieten.
Das Vorhaben muss einem der folgenden Schwerpunkte zugeordnet werden können:

  • Entwicklung von Konzepten für Modellprojekte und
  • Umsetzung eines (weitgehend) entwickelten Konzepts.

Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit der überwiegend klein- und mittelständisch strukturierten Tourismuswirtschaft zu verbessern.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Tourismuswirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung und einer sichergestellten Wertschöpfung bzw. Ergebnisverwertung in Deutschland sowie private, öffentliche und teilöffentliche touristische Institutionen und Verwaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht.
Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU ist ausdrücklich erwünscht.

Für mehr Informationen: Förderbekanntmachung

Quelle:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

2018-11-19

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