Förderprogramm

go-Inno: BMWi-Innovationsgutschein nutzen

Innovationen sind für zirka ein Drittel des Wirtschaftswachstums verantwortlich. Erfolgreiche innovative Ideen und Produkte helfen dabei, neben der Stammkundschaft neue Kunden zu gewinnen und damit den Absatzmarkt des Unternehmens zu erweitern.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, die mit Hilfe externer Beratung ein innovatives Produkt oder ein innovatives technisches Verfahren in ihrem Unternehmen einführen wollen, können zur Unterstützung den BMWi-Innovationsgutschein “go-Inno” beantragen.

Voraussetzungen für die Förderung:
  • Das Unternehmen oder der Handwerksbetrieb hat eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Es sind hat weniger als 100 Arbeitnehmer beschäftigt.
  • Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme beträgt höchstens 20 Mio. €.
  • Nicht förderfähig sind Unternehmen aus der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Schiffsbau und die unter den ehemaligen EGKS-Vertrag fallenden Bereiche (Kohle und Stahl).
Was wird gefördert?

go-Inno fördert externe Beratungen in kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen.

Die Innovationsberatung möchte helfen, die Innovationskompetenz von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen.
Der Förderbereich umfasst dabei die Beratung von KMU auf unterschiedlichen Ebenen – von Informationsangeboten zu Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und der europäischen Kommission, über Unterstützung für konkrete Produkt- und Verfahrensinnovationen bis hin zu Serviceleistungen für Netzwerke und Cluster.
Einige Beispiele für förderfähige bzw. nicht förderfähige Inhalte können Sie hier in der Orientierungshilfe nachlesen.

Bei der Förderung können zwei Leistungsstufen in Anspruch genommen werden:

  • Leistungsstufe 1 – Potenzialanalyse: beispielsweise Stärken-Schwächen-Profil, Marktfähigkeit der geplanten Innovation, Zeitbedarf
  • Leistungsstufe 2 – Realisierungskonzept und/oder Projektmanagement: beispielsweise Ermittlung geeigneter Technologiegeber, Begleitung durch externes Projektmanagement
Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Die BMWi-Innovationsgutscheine decken bis zu 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratungsleistungen durch vom BMWi autorisierte Beratungsunternehmen, die nach strengen Qualitätskriterien ausgewählt wurden.
Der Wert des Gutscheins richtet sich somit nach dem Umfang der zwischen dem Unternehmen und dem autorisierten Beratungsunternehmen vertraglich vereinbarten bzw. realisierten Beratungsleistung. Die maximal mögliche Anzahl der Beratertage pro Leistungsstufe ist in der Richtlinie geregelt.
In einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen maximal 5 Beratungsgutscheine mit einem maximalen Gesamtwert von 20.000 Euro in Anspruch nehmen.

Förderrichtlinie BMWi: Innovationsgutscheine “go-inno”

2018-10-27 (aktualisiert am 19.09.2019)

Print Friendly, PDF & Email