Ernst-Boll-Umweltpreis

Landtag Mecklenburg-Vorpommern schreibt Ernst-Boll-Umweltpreis aus

Zum Thema „Clevere Lösungen für weniger Kunststoff im Alltag” können sich Einzelpersonen, Gruppen, Verbände sowie juristische Personen bis zum 31. Januar 2019 am Wettbewerb beteiligen.

Die Projekte, Leistungen oder Initiativen müssen einen ausschreibungs- sowie landesbezogenen Charakter haben und dürfen noch nicht anderweitig prämiert sein.

Auszeichnungen gibt es in den Kategorien „Umweltpreis” (dotiert mit 15.000 Euro) und „Jugendumweltpreis” (dotiert mit 10.000 Euro) vergeben. In jeder Kategorie sind mehrere Preisträger möglich.

Die Ausschreibungsunterlagen zum Ernst-Boll-Umweltpreis 2018/2019 können beim Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Geschäftsstelle des Umweltpreises, Schloss, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin, kostenlos angefordert werden.
Alle Unterlagen stehen zudem auf der Internetseite des Landtages Mecklenburg-Vorpommern (www.landtag-mv.de) als Download zur Verfügung.

Mit der Vergabe des Umweltpreises verfolgt der Landtag das Ziel, herausragende Initiativen zum Umwelt- und Naturschutz zu würdigen, die weitere Arbeit der Preisträger zu fördern und zur umweltpolitischen Bewusstseinsbildung im Land beizutragen.
Ausgezeichnet werden sollen Leistungen, die Vorbildfunktion haben, an anderer Stelle wiederholbar sind sowie dazu beitragen, Mecklenburg-Vorpommern als attraktiven Lebensraum zu erhalten und zukunftsfähig zu entwickeln.

Als Jury fungiert der Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt des Landtages. 

Der Ernst-Boll-Umweltpreis ist bis heute der einzige deutsche Umweltpreis, der von einem Landesparlament vergeben wird. Die Vergabe der Auszeichnung erfolgt mindestens zweimal innerhalb einer Wahlperiode des Landtages. Seit 1992 lobt der Landtag Mecklenburg-Vorpommern den Umweltpreis zum Gedenken an Ernst Boll aus, einem bedeutenden Naturforscher und Historiker aus Neubrandenburg (1817 bis 1868).

2018-10-17

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