Horizont 2020

Welche Unterstützung gibt es für Antragsteller in Horizon 2020?

Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist ein erklärtes Ziel in europäischen Förderprogrammen. Eine Antragstellung, insbesondere in Horizon 2020, dem Forschungsförderungsprogramm der EU, stellt für KMU aber eine große Hürde dar. Die Antragstellung ist komplex, die Bewilligungsquoten sind gering – ohne externe Unterstützung ist es fast unmöglich, erfolgreich zu sein.

Vielen KMU fehlen einfach die Zeit und das nötige Budget, um einen guten Antrag in Horizon 2020 zu stellen. Die Antragsteller unterschätzen zudem die Herausforderungen, die mit der Bewilligung von EU-Förderprojekten auf sie zu kommen. Zum Beispiel ist ein professionelles Projektmanagement eine Grund-Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von EU-Projekten.

Der Anreiz, im Rahmen von Horizon 2020 mit den besten Forschungsinstitutionen Europas zusammen arbeiten zu können, ist für viele Unternehmen trotzdem ungebrochen. Hinzu kommt die erneuerte Steigerung des EU-Förderbudgets ab 2021 in Rahmen des neuen EU-Forschungsförderungsprogramm, das dann „Horizon Europe“ heißen soll.

Horizon 2020
Eine Antragstellung, insbesondere in Horizon 2020, dem Forschungsförderungsprogramm der EU, stellt für KMU aber eine große Hürde dar. Foto: Ralph Schipke

Das Förderinstrument auf europäischer Ebene richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen mit Wachstumspotenzial, einer Idee mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit.

Verfolgt wird dabei ein themenoffener Ansatz. Neben technologischen können auch nicht-technologische Innovationen, wie zum Beispiel soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor, unterstützt werden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich gewinnorientierte KMU, welche die KMU-Kriterien der Europäischen Union erfüllen und ihren Sitz in den EU-Mitgliedstaaten oder an Horizont 2020 assoziierten Ländern haben.
Eine Unterstützung durch Forschungseinrichtungen, Hochschulen oder größeren Unternehmen ist bei guter Begründung als Unterauftragnehmer möglich.

Das KMU-Instrument ist aufgegliedert in die drei Phasen:

  • Machbarkeit – Von der Idee zum Konzept (Phase 1)
  • Umsetzung – Vom Konzept zur Marktreife (Phase 2) und
  • Markteinführung – Kommerzialisierung (Phase 3).

Fördergelder können für Phase 1 und Phase 2 beantragt werden. Für beide Phasen gilt: Das Instrument greift ab dem Technologiereifegrad TRL 6. Das heißt, Forschungsergebnisse sollten ebenso wie ein Demonstrator vor Projektstart bereits vorliegen. Gefördert wird in der Regel die marktnahe Entwicklung ab „Demonstration unter Einsatzbedingungen”.

Erfolgreiche Antragstellende haben die Möglichkeit, Coaching und Mentoring als Unterstützung während Phase 1 (bis zu drei Tage) und Phase 2 (bis zu zwölf Tage) wahrzunehmen. In Phase 3 werden erfolgreiche Projekte der Phasen 1 und 2 in der Kommerzialisierung unterstützt, es gibt jedoch keine direkten Fördergelder.

Die Bewertungskriterien

Die Anträge werden im Begutachtungsprozess nach den Kriterien Innovationsstärke (“Excellence”), Marktfähigkeit (“Impact”) und Qualität der Umsetzung (“Implementation”) bewertet. Im Fokus stehen dabei Aspekte wie das Marktpotential, der europäische Mehrwert (warum EU-Förderung statt nationaler Förderung?) und das Alleinstellungsmerkmal (Unique Selling Point (USP). Zudem werden die Umsetzungskapazitäten und das Entwicklungspotenzial der KMU sowie deren Kommerzialisierungsstrategie bewertet.

Ausschreibungen für 2018 – 2020

Zu den Ausschreibungen des KMU-Instruments für Phase 1 und 2 können laufend Anträge eingereicht werden. Die Begutachtung der Projektanträge erfolgt zu vorab festgelegten Stichtagen („cut-off dates”). Davon gibt es in der Regel vier pro Jahr. Die Anträge sind online einzureichen und können bis zum Stichtag jederzeit überarbeitet werden.Nach dem jeweiligen Stichtag werden die eingegangenen Anträge begutachtet.

Horizon 2020
Die Begutachtung der Projektanträge erfolgt zu vorab festgelegten Stichtagen („cut-off dates”). Davon gibt es in der Regel vier pro Jahr. Foto: Ralph Schipke

Es gibt Unterstützung für KMU. In einigen Bundesländern erhalten Unternehmen Zuschüsse, die die Kosten der Antragstellung deutlich reduzieren. Darüber hinaus können Sie online und kostenfrei überprüfen, inwieweit Ihre Firma fit für die internationale Zusammenarbeit in Europa ist. Hier die Unterstützungsmöglichkeiten im Einzelnen:

Mecklenburg-Vorpommern: Interessierten Unternehmen und Gründern in MV rät Dr. Steffen Clauß, Referatsleiter Existenzgründungsförderung im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern, “sich mit dem Enterprise Europe Network Mecklenburg-Vorpommern unter:

https://enterprise-europe-mv.de/ueber-uns/ansprechpartner.html

in Verbindung zu setzen.

Brandenburg: Das Förderprogramm “Brandenburgischer Innovationsgutschein” (BIG-EU) unterstützt KMU (auch Handwerksbetriebe) mit max. 8.000 EUR. Tritt das KMU als Konsortialführer eines EU-Projektes auf, dann sind max. 16.000 EUR Zuschuss möglich.

Horizon 2020
Antragsberechtigt sind ausschließlich gewinnorientierte KMU, welche die KMU-Kriterien der Europäischen Union erfüllen und ihren Sitz in den EU-Mitgliedstaaten oder an Horizont 2020 assoziierten Ländern haben. Foto: Ralph Schipke

Mehr Informationen
https://ec.europa.eu/easme/en/sme-instrument

Quelle: emcra | 06.11.2018

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