Mindestausbildungsvergütung

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende im dualen System ab dem 1. Januar 2020 festgeschrieben.

Die Fragen, welche Betriebe von einer Mindestausbildungsvergütung betroffen wären, also ihren Auszubildenden mehr zahlen müssten, und wie hoch die zu erwartende Kostensteigerung für Betriebe ausfallen könnte, hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit einer datengestützten Simulation untersucht.

Diese Simulationen zeigen, dass etwa 11 % aller Ausbildungsbetriebe in Deutschland von einem angenommenen Betrag von 500 € Mindestausbildungsvergütung im 1. Ausbildungsjahr betroffen wären. Mehr als jeder dritte Ausbildungsbetrieb in Deutschland (35 %) müsste seine Ausbildungsvergütung bei einem angenommenen Betrag von 650 € anpassen.

Handwerksbetriebe, kleine Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten und Betriebe in Ostdeutschland wären von einer Mindestausbildungsvergütung dadurch besonders herausgefordert.

Durch die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende werden sich auch die Kosten erhöhen, die Betriebe für die Ausbildung insgesamt aufwenden müssen.
Hiervon wäre nach den Berechnungen des BIBB ebenfalls das Handwerk überproportional betroffen. Die Nettokostensteigerungen können je nach Ausbildungsbereich, Betriebsgröße, Region und angenommener Vergütungshöhe zwischen 1 und 15 % liegen.

Wenn nur die von der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung betroffenen Betriebe betrachtet werden, würden die Kostensteigerungen noch deutlicher ausfallen.

Download BIBB-Report

2018-08-26

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