gesetzliche Änderungen, Allgemeinverfügung zu Fragen des Arbeitszeitgesetzes

Zwei gesetzliche Änderungen in M-V

Nachfolgend weisen wir auf zwei gesetzliche Änderungen in Mecklenburg-Vorpommern hin, die für Unternehmen von Interesse sind.
1. Änderung des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern

Im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Juli 2018 (S. 242) ist das Gesetz zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften veröffentlicht worden. Mit ihm ist u. a. ein vergabespezifischer Mindestlohn von 9,54 € festgelegt worden.
Das Gesetz ist maßgeblich für die Vergabe von Bauleistungen ab einem Auftragswert von mehr als 50.000 € sowie für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen ab einem Auftragswert von mehr als 10.000 €.

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (inkl. Änderungen vom 12.07.2018)

2. Erste Änderung der Richtlinie zur Förderung von KMU bei der Ersteinstellung von Personal mit Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten eine finanzielle Hilfe vom Land, wenn sie Hochschulabsolventen mit einem technischen Abschluss neu einstellen. Die Förderung wird maximal für 24 Monate ausgereicht und ist bei 45.000,00 € pro Arbeitsplatz gedeckelt.
Bisher war die Förderung aus der GRW auf Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes beschränkt und wird nun auf die gesamte gewerbliche Wirtschaft erweitert.

Die Richtlinie finden Sie hier.

2018-08-23 (aktualisiert 2019-03-04)

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