Klimaanpassungskonzepte, Klimawandel

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen der „Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel“ Projekte, welche die Anpassung an die Folgen des Klimawandels wie z. B. Hitzeperioden, Hochwasser oder Starkregenereignisse adressieren.

Die geförderten Maßnahmen dürfen jedoch dem Klimaschutz nicht entgegenstehen. Sie sollen vielmehr die negativen Folgen der zukünftigen Klimaänderungen abmildern oder daraus entstehende Chancen ergreifen, ohne dabei zur weiteren Klimaerwärmung durch Treibhausgasemissionen beizutragen.
(Bekanntmachung „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“)

Was wird gefördert?

Förderschwerpunkt 1: Anpassungskonzepte für Unternehmen

Gefördert wird die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten für Unternehmen, insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen und kommunale Unternehmen. Diese sollen mögliche Risiken, aber auch Chancen adressieren, die sich aus dem Klimawandel ergeben.
Obligatorischer Teil des Anpassungskonzeptes ist eine Risiko- bzw. Betroffenheitsanalyse, welche die Belegschaft, den Standort, die Produktionsprozesse, die Produktpalette und die Wertschöpfungskette umfasst.
Im Ergebnis soll das Anpassungskonzept in die unternehmerische Nachhaltigkeitsstrategie oder das betriebliche Umwelt- bzw. Risikomanagement integriert werden, welches fundierte Entscheidungen über konkret anstehende oder perspektivisch erforderliche Anpassungsmaßnahmen ermöglicht.

Weitere Förderschwerpunkte:

  • Förderschwerpunkt 2: Entwicklung von Bildungsmodulen zu Klimawandel und Klimaanpassung
  • Förderschwerpunkt 3: Kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von lokalen und regionalen Kooperationen

 

Wie wird gefördert?

Für die Durchführung der Vorhaben können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Gefördert werden können projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten, die im Rahmen einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung zur Erreichung des Projektziels erforderlich sind, sofern eine Realisierung ohne diese Förderung nicht möglich ist.
Eine angemessene Eigenbeteiligung durch Eigenmittel und ggf. die Mobilisierung zusätzlicher Finanzmittel (z. B. Mittel Dritter) sind grundsätzlich Voraussetzung für eine Bewilligung. Die Förderung ist keine Dauerförderung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Für alle Projekte gilt bis zum Eingang und zur Prüfung des Verwendungsnachweises ein Schlusszahlungsvorbehalt von zehn Prozent der Zuwendungen. Investive Maßnahmen sind nicht förderfähig.

Maximale und minimale Zuwendung beim Förderschwerpunkt 1:
Die maximale Zuwendung beträgt 100.000 Euro. Ausgaben bzw. Kosten eines Vorhabens müssen so bemessen sein, dass sich eine Zuwendung von mindestens 20.000 Euro ergibt.

Zum Verfahren

Die Einreichungsfrist beginnt am 1. August 2018 und endet am 31.10.2018.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten eine Projektskizze ein. Diese darf maximal sieben Seiten (Arial, 11 Punkt, einzeilig) umfassen. Sofern sie als aussichtsreich bewertet wird, erfolgt in der zweiten Stufe die Aufforderung zur Vorlage eines formellen Förderantrags.

Merkblatt
Muster für eine Projektskizze

Für die Einreichung von Skizzen nutzen Sie bitte das Antragssystem „easy-Online“

Mehr Informationen erhält man auf den Seiten des Projektträgers.

2018-08-02

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