Bürokratieabbau

Umfrage: Bürokratie reduziert – es geht doch!

Die im letzten Jahr beschlossene Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) verringert spürbar die Bürokratie. Das hat eine aktuelle DIHK-Umfrage unter Unternehmen ergeben: Drei Viertel registrieren eine deutliche Entlastung. Bei den Kleinstunternehmen fühlen sich sogar 90 Prozent deutlich entlastet. Selbst bei den größeren Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeiter) mit einer automatisierten Buchhaltung sehen zwei Drittel eine Verbesserung. Bürokratieabbau lohnt sich!

Politisch umstritten

In der politischen Diskussion war die Anhebung der GWG-Grenze hoch umstritten. Im Gespräch war sie schon im Vorfeld der Bürokratieentlastungsgesetze 2015 und 2017; beide Male konnte sich die Regierungsmehrheit aber nicht dazu durchringen. Erst kurz vor Ende der Legislaturperiode wurde sie im April 2017 im sogenannten Lizenzschrankengesetz umgesetzt. Die Grenze liegt nun bei 800 Euro, nachdem sie über 50 Jahre bei 410 Euro festgefroren war. Der DIHK hatte sich lange hartnäckig für eine Anhebung eingesetzt. Das Argument: Die Betriebe haben viel Arbeit mit den Abschreibungen kleiner Anschaffungen, den GWGs. Und: Eine höhere Abschreibungsgrenze würde ihre Liquidität zum Anschub von Investitionen erhöhen.

Umfrage bestätigt positive Effekte

Kritiker einer höheren Grenze bemängelten, dass diese in einer automatisierten Buchhaltung oder für Steuerberater keine Belastung sei. Es mache keinen Unterschied, ob eine Anschaffung sofort als Aufwand verbucht oder ins Anlageverzeichnis übernommen werde. Berechnungen des Entlastungsvolumens umfassten die erstaunliche Spanne zwischen 1 Million (Statistisches Bundesamt) und 380 Millionen Euro (DIHK). Mit seiner aktuellen Unternehmensumfrage unter insgesamt 840 Betrieben kann sich der DIHK nun bestätigt sehen. Das Ergebnis ist eindeutig: 76 Prozent aller Unternehmen gaben positive Effekte an. Die Hälfte der Rückmeldungen kam dabei von kleinen Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern.

Entlastung wo und in welcher Höhe?

Die Unternehmen sehen in erster Linie Vereinfachungen bei der Inventarisierung der Wirtschaftsgüter und bei der Berechnung der Abschreibungsdauer. Ein Fünftel der Unternehmen erkennt immerhin auch eine Entlastung durch die entsprechend höhere Liquidität. Unternehmen, die GWGs automatisch in ein Anlageverzeichnis aufnehmen, sehen hingegen kaum Vorteile; das gilt auch für diejenigen, die die Sammelabschreibung (Poolabschreibung) nutzen. Bei einer Entlastung von sechs Minuten Zeitersparnis pro zu bearbeitendem Wirtschaftsgut und 42 Wirtschaftsgütern pro Jahr beträgt bei zwei Dritteln der betroffenen Unternehmen die Entlastung in der Summe mehr als 330 Millionen Euro jährlich. Dies ist für eine Einzelmaßnahme im Bürokratieabbau ein beachtlicher Wert – fast dreimal so viel, wie das gesamte zweite Bürokratieentlastungsgesetz aus dem Jahr 2017 gebracht hat, und nahe an der ursprünglichen DIHK-Schätzung.

Bürokratieabbau ist machbar

Unabhängig von konkreten Entlastungszahlen, die immer auf gewissen Annahmen beruhen, zeigt die Umfrage, dass die höhere GWG-Grenze bei den Unternehmen positiv angekommen ist. Spürbarer Bürokratieabbau ist also machbar. Eine Anhebung der Grenze auf 1.000 Euro, bei der zusätzlich auch noch die Poolabschreibungen entfallen könnten, würde sich deshalb lohnen. Ein nächster großer Schritt könnten zeitnahe Betriebsprüfungen samt verkürzter Aufbewahrungsfristen sein. Mit dem angekündigten dritten Bürokratieentlastungsgesetz sollte dies bereits umgesetzt werden.

Hier finden Sie die Detailergebnisse der Umfrage:

https://www.dihk.de/gwg

Bürokratieabbau

Spürbarer Bürokratieabbau ist machbar – sagt jedenfalls eine Umfrage des DIHK. Foto: Ralph Schipke

 

Quelle: DIHK

07/20/2018

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