Cold Calls, Telefonkonferenz

Neue Anruf-Masche: Ziel sind vor allem Selbstständige

Aktuell gehen wieder vermehrt Anrufe bei selbstständigen Handwerkern ein. Wer den unseriösen Anbietern auf den Leim geht, hat unter Umständen Probleme, den Vertrag zu widerrufen.

Vor allem zu Stoßzeiten gehen bei Handwerksbetrieben aktuell vermehrt Anrufe ein. Genau dann, wenn man selbst am unaufmerksamsten ist. „In der Regel geht es um Anzeigenverträge”, erklärt Holger Scheiding, Rechtsberater der Handwerkskammer (HWK) für München und Oberbayern, in einem Podcast der Kammer.

Die Anzeigen mit den Kontaktdaten des Handwerksbetriebs sollen dann auf Internetseiten oder in Printmedien erscheinen. „Meist handelt es sich dabei um Adressgräber, in die kein Mensch hinein schaut”, sagt Scheiding.
Viele dieser Websites seien nicht bekannt und auch die Printmedien würden von der potenziellen Zielgruppe kaum aufgesucht. Umstände, die die Anrufer gerne verschweigen oder über die sie hinwegtäuschen.

Unterschiedliche Rechte beim Widerruf

Wer auf das Angebot eingeht, tut sich im Nachhinein schwer, den Vertrag zu widerrufen. Im Rahmen des Gesprächs fragen die Anrufer den Handwerksbetrieb meist, ob er damit einverstanden ist, dass das Telefonat mitgeschnitten wird. Die Audiodatei gilt dann als Beweis für den Vertragsabschluss.

Und aus diesem kommt der Selbstständige nicht mehr so einfach heraus.
Der Grund: Bei sogenannten Fernabsatzverträgen habe der gewerbetreibende Handwerker im Gegensatz zum Verbraucher kein Widerrufsrecht, warnt Scheiding.

Die Folge: Handwerksbetriebe müssen für den überflüssigen Eintrag in eine Datenbank eine hohe Summe bezahlen.

Doch Gegenwehr lohnt sich. Im ersten Schritt können sich Betroffene an ihre zuständige Handwerkskammer wenden. „Wir hören uns die dann meist vorliegende Audiodatei an und bewerten anhand dessen, ob tatsächlich eine rechtsverbindliche Aussage getroffen wurde”, erklärt Scheiding. Ist dies nicht der Fall oder wurde der Handwerksbetrieb aus dem Gespräch heraus getäuscht, könne der Vertrag angefochten werden.

Cold Calls: Wie vermeidet man, dass man überhaupt angerufen wird?

Um sich unseriöse Anbieter vom Leib zu halten, können Selbstständige auch rechtliche Schritte einleiten. „Es handelt sich bei diesen Telefonaten meist um sogenannte Cold-Calls, also unzumutbare Belästigungen, die von werbe- und wettbewerbsrechtlicher Seite angegangen werden können”, erklärt Scheiding.
Theoretisch könnten auf diese Weise Abmahnungen, Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche durchgesetzt werden. Ein Problem dabei: Die Anrufer müssen für diesen Zweck erst einmal identifiziert werden können.

Quelle und mehr zum Thema unerwünschte Anrufe: DeutscheHandwerksZeitung

2018-07-16

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